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Susanne
Steht im Mietvertrag etwas zur Tierhaltung?
fin
Das Anschaffen eines zweiten Hundes bedarf i.d.R. der Zustimmung des Vermieters. Das Unterbringen eines Pflegehundes auch. Immer wenn ein zweiter Hund über Nacht bleibt und längere Zeit, dann bedarf es dieser Zustimmung.
Dies gilt nicht für Besuch, der einen Hund über Tag ein paar Stunden mitbringt. Das bedarf keiner Zustimmung.
utofti
@susanne
es steht nur drin, dass tiere artgerecht gehalten werden müssen. in der hausordnung steht drin, dass die gehaltenen hunde der häuser keine kampfhunde sein dürfen, und nicht größer als schultergröße 35cm sein dürfen.
@fin
worauf stützt sich das, dass man die zustimmung braucht, wenn jemand ins krankenhaus geht, und man dann den hund in pflege nimmt?
fin
In einer Mietwohnung bedarf es der Zustimmung des Vermieters wenn man überhaupt einen Hund aufnimmt. Dabei spielt es keine Rolle ob der Hundehalter ins Krankenhaus muss oder in Urlaub fährt. Wenn ich in einer Mietwohnung lebe und von Bekannten gefragt werde ob ich den Hund in Pflege nehme, so kann man hier nicht uneingeschränkt zusagen.
Jemand der in einem eigenen Haus/Wohnung wohnt sollte dann gefragt oder eine Tierpension gesucht werden.
utofti
hallo fin!
das der hund zustimmungspflichtig ist, ist klar. in unserem fall auch geschehen. mich interessiert jetzt noch, wo das geschrieben steht, dass man wegen einem pflegehund, der drei wochen wegen einem krankenhausaufenthalt bleibt, den vermieter fragen muss.
lg utofti
Susanne
Was fin erzählt, entspringt mal wieder seiner Fantasie.
Es steht nirgends, dass man den Vermieter fragen muss: entscheidend ist immer die Vereinbarung des MV und die kann sehr verschieden sein.
Wenn im Mietvertrag steht, dass Tiere artgerecht gehalten werden sollen, ist das Auslegungssache.
Einerseits heisst es vielleicht nur, dass Fische in ein Aquarium gehören (und nicht in die Badewanne) andererseits denkt so mancher Tierschützer, dass man in einer Mietwohnung im MFH eigentlich kein Tier artgerecht halten kann. Der VM könnte es dann so auslegen, dass kein 2. Hund angeschafft werden darf....
Ich finde eigentlich auch, dass nichts gegen einen "Pflegehund" spricht. Für das gute Verhältnis ggf. eine schriftliche Mitteilung machen, dass man vom (Datum) bis (Datum) einen Hund in Pflege hat, weil der Halter im Krh ist.
fin
Ich hatte auch nicht geschrieben, dass es irgendwo geschrieben steht, daß ein Pflegehund der Zustimmung des Vermieters bedarf. <!-- s
--><!-- s
-->
So etwas gehört eigentlich zum Anstandsverhalten eines Mieters.
Ein Mietvertrag kann schließlich nicht alle Dinge schriftlich vereinbaren. Dann wäre jeder Mietvertrag dick wie ein Buch.
Es ist daher doch nur logisch, dass wenn ein Hund erlaubt ist, es nicht automatisch ein zweiter ist. Darum: Vermieter fragen!
Es gibt übrigens Rechtsurteile, dass ein Pflegehund über mehrere Tage lang in einer Mietwohnung eben nicht so einfach ohne Zustimmung gehalten werden darf.
Und vier Wochen am Stück, das ist schon recht lange.
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