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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe folgendes Problem:

zum Ende Februar bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. Die Schlüssel habe ich am 28.02 bei der Hausverwaltung abgegeben (einzig einer für das Kellerschloß fehlte) Die Wohnung war leer und ich hatte Schönheitsreperaturen und Reinigung durchgeführt. Ein Wohnungsübergabe mit dem Vermieter hat nicht stattgefunden, da dieser keine Zeit hatte und sich die Wohnung dann erst später ansehen wollte.
Ich habe eine Woche später die Mitteilung erhalten, daß nicht ordentlich und wie besprochen (der Vermieter hatte vor Auszug eine Besichtigung gemacht und gesagt was gemacht werden sollte) renoviert ist und ich nochmal nacharbeiten sollte. Das habe ich gemacht und bei der folgenden Wohnungsübergabe gabs dann noch ein paar Flecken auf den Kacheln die ich dann nochmal nachgeputzt habe.
Am 15.3 habe ich die Schlüssel wieder abgegeben (ich mußte mir die für die Renovierung nochmal abholen)

Jetzt habe ich eine Kautionsabrechnung erhalten, in der mir die Miete für einen halben Monat in Rechnung gestellt wurde mit dem Hinweis das die Schlüsselrückgabe am 15.03 war.
Ist das Rechtens ? Ich will diese Miete nicht zahlen, da ich die Wohnung bezugsfertig und fristgerecht abgegeben habe. Der Vermieter war sehr pingelig und hat auch keine von mir gewünschte Wohnungsübergabe vor den Mietende durchgeführt. Ich wurde nicht zurückgerufen und die Termine wurden sehr verzögert.
Für die bezugsfertige und leere Wohnung zum 28.02 habe ich einen Zeugen und für die Schlüsselrückgabe am 28.02 ein schriftliches Dokument.
Was kann ich machen?

0 Kommentare zu „Wohnungsrückgabe - Kautionsabrechnung”

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