gefragt von administrator am 30.11.1999
Holzdielen
zwei fragen:in welcher zeit darf ich an einem werktag holzdielen abschleifen?
wenn ich in zukunft keinen teppich mehr in der wohnung habe, sondern auf den abgeschliffenen, versiegelten holzdielen leben möchte, habe ich wegen der trittschalldämmung irgendetwas zu beachten wegen der nachbarn unter mir? gibt es wegen der "schrittlautstärke" irgendwelche genauen vorschriften?
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
lg utofti
Antworten
antwort von fin am
Wenn Sie die Ruhezeiten einhalten, dann können Sie zu den übrigen Zeiten schleifen wann Sie wollen. Die meisten Gemeinden sehen eine Ruhezeit von ca. 12.30 bis 15 Uhr vor und ab 22 Uhr. Sonn- und Feiertags kein Schleifen.Allerdings würde ich bei Ihnen zusätzlich nach Gespür gehen und dann überwiegend schleifen wenn die Bewohner unter Ihnen nicht da sind.
Wenn Ihre Wohnung gemietet ist, so müssen Sie sich garnicht für Trittschalldämmung interessieren, denn das ist dann Sache des Vermieters.
Gehört die Wohnung Ihnen und die Leute unter Ihnen beschweren sich, dann sähe das anders aus. Allerdings läßt sich schon viel damit lösen, indem man in der Wohnung keine Straßenschuhe trägt, sondern nur Hausschuhe oder Schuhe mit weichen Sohlen.
antwort von utofti am
erstmal vielen dank.
antwort von Christoph_A. am
Die Mittagszeit ist übrigens nicht gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn es viele gern so hätten. Dies regeln die Kommunen. Aber natürlich sollte auch den Mieter darunter Bescheid gegeben werden, daß es etwas lauter werden könnte und um Nachsicht bitten. Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses ist sowas nie verkehrt.
Und am Ende mit einer Schachtel Merci an der Tür erscheinen.
antwort von Rano am
[quote="utofti":a432c]zwei fragen:wenn ich in zukunft keinen teppich mehr in der wohnung habe, sondern auf den abgeschliffenen, versiegelten holzdielen leben möchte, habe ich wegen der trittschalldämmung irgendetwas zu beachten wegen der nachbarn unter mir? gibt es wegen der "schrittlautstärke" irgendwelche genauen vorschriften?
[/quote:a432c]
Diese Werte beziehen einen Bodenbelag (Teppich) nicht mit ein. Die Bausubstanz sollte also einen dem Alter des Hauses entsprechenden Trittschallschutz aufweisen.
Offensichtlich bist Du Dir bewußt, dass das Laufen auf den Holzdielen für den Nachbarn unten mehr Geräusche verursacht , als das Begehen eines Teppichs. Ich hoffe, daß Du dem mit der Wahl 'geeigneten Schuhwerks' Rechnung trägst.
Hollandklumpen sind wohl eher ungeeignet!
Gruß
Ralph
antwort von utofti am
was wäre denn, wenn man meine schritte (barfuss) in der wohnung unter mir hören würde? muss ich dann wegen einer geeigneten trittschalldämmung an meinen vermieter rantreten, oder kann der mich dann dazu verdonnern, doch wieder teppich zu legen? wie würde denn so ein trittschallschutz aussehen? jemand erfahrung? wird das bei mir in der wohnung gemacht oder in der wohnung unter mir (zimmerdecke)?
wie lange darf ich denn samstags an meinem fussboden werkeln?
fragen über fragen, trotzdem danke für eure antworten.
antwort von utofti am
niemand eine idee?
