gefragt von administrator am 30.11.1999

Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege

Bezüglich der meiner Meinung nach überhöhten Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2005 möchte ich von meinem Recht nach §29 Abs. 1 und Abs. 2 der Neubaumietverordnung Gebrauch machen und wünsche eine Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung. Das Gesetz sagt, dass ich entstandene Kosten für die Zusendung der Kopien sowie dem damit verbundenen Aufwand des Vermieters zu ersetzen habe.

Habe ich als Mieter das Recht, einen Kostenvoranschlag für diese Kosten vom Vermieter zu vorab zu bekommen, um evtl. negativ gesonnene überhöhten Erstattungsaufwand vorzubeugen? Gibt es eine gesetzliche Pauschale hierfür?

Kosten wären evtl. das Papier und Porto sowie der schwierig zu kalkulierende Arbeitsaufwand des Vermieters.

Vielen Dank.

Antworten

antwort von Susanne am
In unserer Urteilssammlung solltest Du dazu Urteile finden.

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