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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine klitzekleine Frage und vielleicht kann mir einer von
euch weiterhelfen:

Wir wohnen in einem 4-Parteien-Mietshaus. Jeder Partei steht 1/4 des Gartens zu. Jetzt möchten wir gerne ein Schwimmbecken aufbauen, aber keins, was in den Boden eingelassen wird, sondern eine Art großes Planschbecken. 3 Parteien sind damit einverstanden, aber 1 Partei weigert sich beharrlich dagegen.
Die Vermieter sagen, es müssen alle einverstanden sein.

Das Problem dabei ist, dass die Wasser/Abwasserkosten durch 4 geteilt werden, da nicht jeder eine Wasseruhr hat. Wir haben der Partei daher angeboten als Entschädigung die entstandenen Wasserkosten zu ersetzen, damit sie keinen finanziellen Schaden hat.
Dies lehnte sie ebenfalls ab.

Hat vielleicht jemand ein Az. eines Gerichts, wo über so einen Fall entschieden wurde?

(Der Mietvertrag ist übrigens murks, da steht nix weiter drin)
Stichwörter: aufstellen + erlaubt + schwimmbecken

0 Kommentare zu „Schwimmbecken aufstellen erlaubt?”

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