Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hi,

hab da ein paar fragen wegen formalitaet der mieterhoehung[/b:ce2cb]...

mein fall:

mein vermieter hat mir den brief ueber die mieterhöhung mit datum
30.04.2006 wohl per post zugesendet, jedoch ist dieser brief nie bei mir
angekommen, keine ahnung was damit passiert ist. am 04.05.2006 hat
er dann telefonisch bei mir nachgefragt. das war nun der zeitpunkt an dem
ich zum ersten mal von dieser mieterhoehung gehoert habe. anschliessend
hat er mir dann nochmals ne kopie des briefs geschickt, welchen ich nun in
meinen haenden halte. allerdings hat er als grund nur die momentane
mietdauer von 4 jahren angefuehrt und damit die erhoehung begruendet.
keine vergleichsmiete, kein mietspiegel und kein gutachten. auch hat er
die mieterhoehung mit beginn zum 1. juli angesetzt.

meine fragen:

1. wird fuer die zustimmungsfrist das datum des eingangs beim mieter
herangezogen? in meinem fall wenn der urspruengliche brief im idealfall
am 30.04.2006 auch aufgeben wurde, wohl fruehestens nach dem 1. mai!?

2. wenn der brief bei mir angekommen waere, waere vom rechtlichen
sinne die mieterhoehung eigentlich erst zum 1. august wirksam, oder?

3. wie sieht es hier jedoch bei mir aus, denn der brief kam erst nach
erneutem schicken bei mir an, und zwar anfang juni. ist dann der
frueheste termin nicht der 1. september? oder kann man das dem
vermieter nicht ankreiden, dass mit der post was schief ging!?
einschreiben-pflicht?

4. wie mach ich das dem vermieter mit der frist am besten klar? darauf
aufmerksam machen? welche referenz[/b:ce2cb] nenn ich hier genau? ankuendigen
und dann erst ab august, september die erhoehte miete bezahlen?

5. da der vermieter ja eigentlich keinen wirklichen grund fuer die
erhoehung genannt hat, zumindest nach rechtlicher sicht. ist die
erhoehung dann damit unwirksam? sprich wenn er mir die informationen
(wie vergleichsmiete, mietspiegel oder gutachten) schickt, gilt dann
dieser neue zugang als zeitpunkt des eingangs fuer die zustimmungsfrist[/b:ce2cb]?

6. was ist wenn er diesbezueglich keine weiteren informationen oder
begruendungen liefern kann oder moechte?

sorry fuer die vielen fragen, aber jede antwort waere hilfreich

thx-n-gruss
marc
Stichwörter: mieterhoehung + begruendung + frist

0 Kommentare zu „mieterhoehung - frist und begruendung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.