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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich werde wegen verschiedener Konflikte baldmöglichst aus meiner WG ausziehen. Wir sind alle Hauptmieter.
1. Frage: Gekündigt habe ich am 06.06., also direkt nach Pfingsten. Gilt das als fristgerechte Kündigung zum 30.08./01.09.? Denn die Kündigung muss ja bis zum 3. Werktag des Monats eingegangen sein (habe sie persönlich vorbeigebracht), und das wäre sie ja, wenn der Samstag nicht zählt. Dazu kommt, dass der Hausverwalter nur Mo-Fr. erreichbar ist.
2. Frage: Welche Nebenkosten muss ich zahlen, wenn ich ausgezogen bin und die anderen noch keinen Nachmieter gefunden haben (wollen selbst entscheiden)? Bin ich den Mitbewohnern gegenüber zu irgend etwas verpflichtet oder ausschließlich dem Vermieter? Da geht es besonders um Telefon, Heizung&Warmwasser-Vorrauszahlung....

Danke!

Lisa
Stichwörter: nebenkosten + welche + wg + zahlen + auszug

1 Kommentar zu „Welche Nebenkosten muss ich bei Auszug aus WG zahlen?”

fin Experte!

Schauen Sie doch mal in Ihren Mietvertrag. Was dort steht ist relevant.
Es weiß doch niemand welche Kündigungsfrist Sie haben.
Wenn es eine normale 3-monatige ist, so haben Sie spät gekündigt und können dies im Moment nur zum 30.09. tun.
Zahlen müssen Sie Nebenkosten auf jeden Fall bis zu Ihrem Mietende.
Wenn Sie dort nicht mehr wohnen, fallen für Sie logischerweise keine Telefonkosten mehr an.
Bei Heizung-und Warmwasser ist es ähnlich, da in der Sommerzeit kaum geheizt wird. Hier evtl. Vorauszahlungen also nur bis Mietende zahlen.
Wenn nach Ihrem Mietende noch kein Nachmieter gefunden wurde, sollten Sie sich vor Schlüsselübergabe vergewissern , dass die Heizung in Ihrem Zimmer ausgeschaltet ist und die Mitbewohner darauf hinweisen.

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