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Christian Rudolph
Was steht im Mietvertrag? Genauer Wortlaut ...
carriedani
Die üblichen Floskeln, Schönheitsreperaturen wie malern, tapezieren, Türen, und Heizkörper streichen. Wenn wir das beim Auszug nicht machen, dann ca 66% von der Rechnung die uns der Vermieter gibt, wenn er das dann selber macht.
fin
Die starren Fristen über Schönheitsreparaturen in Mietverträgen gelten nicht mehr. Das befreit Sie aber nicht von der Pflicht grundsätzlich. Es kommt vielmehr auf den Einzelfall und das Aussehen der Wohnung an.
Nach mehr als 3 Jahren Wohnzeit ist i.d.R. die Küche wieder fällig, evtl das Bad.
Sind andere Räume nötig zu renovieren, so würden Sie nach 3 Jahren nicht alles komplett streichen oder zahlen müssen, sondern sich laut Mietvertrag gemäß Ihrer Wohndauer an den Kosten beteiligen müssen.
Was nötig ist, sollte mit dem Vermieter abgesprochen werden nach Besichtigung.
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