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Streichen oder nicht?

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hi Ihr lieben!

Wir ziehen zum 31.08.06 aus. Haben da 3Jahre und 4 Monate in der Wohnung gelebt. Diese haben wir ungestrichen übernommen. Die Tapeten waren noch gut, also haben wier nur geweisst.
Wie ist es jetzt beim Auszug. Muss ich trotzdem streichen, obwohl ich sie ungestrichen übernommen habe? Und stimmt es das ich die Wohnung nicht besser hintelassen muss wie ich sie erhalten habe?

Vielen Dank schon im voraus

Gruss Dani
Stichwörter: streichen

3 Kommentare zu „Streichen oder nicht?”

 Christian Rudolph

Was steht im Mietvertrag? Genauer Wortlaut ...

 carriedani

Die üblichen Floskeln, Schönheitsreperaturen wie malern, tapezieren, Türen, und Heizkörper streichen. Wenn wir das beim Auszug nicht machen, dann ca 66% von der Rechnung die uns der Vermieter gibt, wenn er das dann selber macht.

 fin Experte!

Die starren Fristen über Schönheitsreparaturen in Mietverträgen gelten nicht mehr. Das befreit Sie aber nicht von der Pflicht grundsätzlich. Es kommt vielmehr auf den Einzelfall und das Aussehen der Wohnung an.
Nach mehr als 3 Jahren Wohnzeit ist i.d.R. die Küche wieder fällig, evtl das Bad.
Sind andere Räume nötig zu renovieren, so würden Sie nach 3 Jahren nicht alles komplett streichen oder zahlen müssen, sondern sich laut Mietvertrag gemäß Ihrer Wohndauer an den Kosten beteiligen müssen.
Was nötig ist, sollte mit dem Vermieter abgesprochen werden nach Besichtigung.

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