hat diese Frage am gestellt
fin
Das Wirtschaftsjahr für Heizkosten kann auch ein anderes sein als das Kalenderjahr für die übrigen Abrechnungen. Normalerweise ist es überschaubarer wenn es die Heizkostenabrechnung separat gibt unter Berücksichtigung der dafür geltenden Vorauszahlungen.
Manche Vermieter aber machen daraus eine Abrechnung mit allem zusammen. Ist nicht verfassungswidrig aber etwas viel auf einmal den Mieter.
Der Verbrauch ist immer der Anfangsbestand im Öltank plus der in dem Wirtschaftsjahr angefallenen Öllieferungen minus dem Endbestand.
Der Endbestand bleibt ja bei Ende des Abrechnungszeitraumes im Tank und kommt als Anfangsbestand der nächsten Abrechnungsperiode in den Verbrauch.
Checkpoint
Der Verbrauch ist immer der Anfangsbestand im Öltank plus der in dem Wirtschaftsjahr angefallenen Öllieferungen minus dem Endbestand.
Der Endbestand bleibt ja bei Ende des Abrechnungszeitraumes im Tank und kommt als Anfangsbestand der nächsten Abrechnungsperiode in den Verbrauch.[/quote:abf52]
Ist es denn dann falsch, wenn der Vermieter nur die Öllieferung (gab ja nur eine) als anfallende Kosten für die Weiterberechnung heranzieht?
Ich verstehe im Moment den Unterschied nicht; Er kann doch einfach sagen, dass die Öllieferung bei einer Lieferung ja quasi der Verbrauch ist, oder?
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