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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe gelesen, das die Kaution vom Vermieter angelegt werden muß (Sparbuch, etc. ?). Beim Auszug habe ich auf der Abrechnung festgestellt, das die Kaution ohne Zinsen ausgezahlt werden soll...wie kann ich jetzt die fehlenden Zinsen anfordern bzw. wie kann ich den genauen Betrag anfordern der mir durch den Zinsgewinn zusteht ?
Da sich die Zinsen in den letzten 8 Jahren ja verändert haben weiß ich nicht mit welchen Zinssatz ich rechnen soll.
Stichwörter: kaution + zinsen

2 Kommentare zu „Kaution, Zinsen ?”

Susanne Experte!

Das kann Dir aber Deine Bank sagen!
Frage mal einen Sachbearbeiter, was Betrag X, angelegt auf einem Sparbuch 1998 bis dato für einen Zinsertrag hätte.

Dem Vermieter musst Du zur Auszahlung der Zinsen auffordern (schriftlich mit Fristsetzung)

Immobilienwirt Experte!

Nach genauer du hast einen Anspruch auf die Zinsen nach § 551 BGB Abs. 3. Dort ist geregelt, dass der Vermieter die Kaution zum üblichen Zinssatz anzulegen. Wie Susanne mitteilt musst du Ihn aber auffordern zur Auszahlung, wenn er es nicht tut gegebenfalls verzugszinsen androhen. Achtung, aber auf die 6 monatige Frist achten, die der Vermieter bei Rückzahlung der Kaution hat.

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