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Instandhaltungskosten

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

ich bin gerade dabei die Betriebskostenabrechnungen für ansässige Arztpraxen in unserem Geschäftsgebäude zu erstellen.

Welche Instandhaltungskosten darf ich dabei auf die Praxen umlegen?

Reparaturen, Rekonstruktion Trinkwasserversorgung und damit verbundene Elektro- und Malerarbeiten etc.?

Reperaturen dürften eigentlich nur mit umgelegt werden, wenn sie den Geschäftsprozess betreffen, oder?

Vielleicht kann mir jemand helfen?
MfG
Anja
Stichwörter: instandhaltungskosten

1 Kommentar zu „Instandhaltungskosten”

 Susanne Experte!

Instandhaltungskosten und Reparaturen dürfen m.W. gar nicht umgelegt werden, aber der Gewerbemietverträge frei verhandelbar sind, hilft hier sicher ein Blick in die Mietverträge.

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