gefragt von administrator am 30.11.1999
Grundsteuer -Wichtig-
Hallo,ich habe eine Frage zur Umlage der Grundsteuer. Habe in 02/2004 eine Wohnung von einer privaten Vermieterin gemietet. Der Vertrag war eine Vorlage der Haus&Grund Medien GmbH. In der Pauschale z.z. des Vertragsabschlusses ist keine Einzelaufstellung der Positionen in EUR erfolgt. In der Übersicht wurden die Umlagepunkte (ohne Grundsteuer) eingekreist und der Pauschalbetrag aufgeführt. In der Nebenkostenabrechnung 2004 mit Nachzahlung war die Grundsteuer nicht
aufgeführt.
Nun sind wir aus der Wohnung ausgezogen und haben die Endabrechnung
bekommen, sollen 900 EUR nachzahlen. Jetzt wird die Grundsteuer mit 250 EUR verlangt.
Ist das rechtens ?
Antworten
antwort von Susanne am
Leider kennt hier keiner den Mietvertrag von Haus und Grund auswendig....Wenn aus Deinem MV lt. Deiner Beschreibung [b:f5ec3]unzweifelhaft[/b:f5ec3] hervorgeht, dass die Grundsteuer nicht abgerechnet wird und auch in der ersten Abrechnung nicht abgerechnet wurde, würde ich gegen die Abrechnung der Grundsteuer Einpruch einlegen.
antwort von fin am
In einem Mietvertrag müssen die einzelnen Nebenkostenposten auch nicht den Kostenbetrag in EU enthalten, da dieser sich ändern kann bei einer Kaltmiete.Sind alle Posten die umgelegt werden, von der Vermieterin eingekreist worden, die Grundsteuer aber nicht, so würde hier ein formeller Fehler vorlieger und die Grundsteuer dürfte dann nicht berechnet werden.
