gefragt von administrator am 30.11.1999

Wasserabrechnung

Hallo, wir bewohnen seit 2000 eine 3-Zimmer Wohnung. Bisher hat mit den Abrechnungen alles gut geklappt. Mit der Abrechnung der Heizkosten (enthält verbrauchsabhängige Abrechnung für Wasser) für das Jahr 2004 wurden wir zu einer Nachzahlung von über 1200 Euro für warmes und kaltes Trinkwasser aufgefordert. Hierbei handelt es sich lediglich um den Bezug von Trinkwasser beim Versorger.

[u:84155]Nach Einspruch, Diskussionen etc. ergibt sich folgender Sachverhalt:[/u:84155]
Letzte Ablesung der zentralen Wasseruhr im Dezember 2002. Danach lediglich Schätzungen (offensichtlich alle zu wenig). Neue Ablesung erfolgte erst im Dezember 2005 wieder.
Unser Vermieter hat dann für das Jahr 2004 eine Hochrechnung erstellt und uns jetzt zur Zahlung aufgefordert. Die Kosten je Kubikmeter betragen darin etwa doppelt so viel wie der veröffentlichte Preis des Versorgers.

Selbst wenn ich akzeptiere, dass es zwischen unseren Wohnungszählern und dem Hauptwasserzähler eine Differenz durch unterschiedliche Fehlerklassen gibt, kann es doch nicht sein, dass ich ich mehr als den üblichen Wasserpreis+anteilige Zählergebühren+anteilige allgemeine Verbräuche bezahle!?
Ich will nach dem letzten Termin eine Stellungnahme schreiben. Ziel ist natürlich weit weg von diesem Wahnsinnsbetrag zu kommen. Muss ich überhaupt eine solche Abrechnung akzeptieren?
Alternativ könnte ich mir so eine Art Vergleich vorstellen. Ich rechne meine Verbräuche Jahresweise zusammen, errechne mir mit den jeweiligen Jahrespreisen eine Summe und leg noch was drauf für Zählergebühren etc.

Ich bin mir nicht so sicher wie ich jetzt vorgehen soll. "Was tun..."

Dankbar für einen Tip und
mit freundlichen Grüssen

Paul
Stichwörter: wasserabrechnung

Antworten

antwort von fin am
Heizkosten und übrige Nebenkosten müssen immer separat ausgewiesen und errechnet werden. Heizkosten und Warmwasserverbrauch für die heizung gehören zusammen, aber nicht Heizung und Trinkwasser, Abwasser und Oberflächenentwässerung. Handelt es sich in der Abrechnung definitiv um Trinkwasser/Abwasser/Oberflächenentwässerung, so hätte die Abrechnung über 2004 bis Ende 2005 spätestens Ihnen vorliegen müssen. Haben Sie diese verspätet bekommen, so ist diese verjährt und Sie brauchen gar nichts zahlen. Bitte aber unbedingt noch einmal in die Abrechnung schauen ob Sie hier nicht irgendetwas verwechseln und es sich bei den Kosten nicht um reine Heiz-und Warmwasserkosten handelt.

antwort von Paul am
Die Abrechnungen sind alle formal i.O. und auch fristgerecht eingegegangen.

[u:a7486]Meine konkreten Fragen sind:[/u:a7486]

Um wieviel Prozent darf die Abrechnungsmenge Trinkwasser der Wohnungszähler vom Hauptzähler abweichen? Das es unterschiedliche Fehlerklassen (Meßtoleranzen) gibt ist mir klar.

Gibt es irgendwelche Urteile inwieweit die realen Kosten des Versorgers für Trinkwasser je Kubikmeter nach oben von denen in der Abrechnung abweichen dürfen?
Die veröffentlichten Kosten des Versorgers betragen etwa 2,069 Euro je Kubikmeter, die Kosten in den NK je Kubikmeter betragen etwa 3,652 Euro. Da passt doch irgendetwas nicht!
Bei exakter Abrechnung dürfte doch der Kubikmeterpreis nur geringfügig teurer sein als die veröffentlichten Kosten des Versorgers.

antwort von fin am
Bitte prüfen Sie ob der veröffentlichte Kubikmeterpreis nicht netto ist ohne Mehrwertsteuer und der Ihnen abgerechnete der Bruttopreis.

antwort von Paul am
Die Höhe der spezifischen Kosten hat in diesem Fall nichts mit brutto oder netto zu tun. Ist völlig akurat abgerechnet. Wasser mit 7% USt. der Rest ohne. Ich zitiere an der Stelle mal unseren Vermieter:

"Aufgrund der falschen maschniellen Schätzung der Hauptwasseruhr durch die Wasserbetriebe zum 31. 12.2003 wurden für den Zeitraum 01.01.2003 - 31.12.2003 nur 1.312 m³ Wasserverbrauch abgerechnet, die Firma Minol hat aber für 2003 anhand aller Zwischenzähler insgesamt 1.573,80 (406,10 m³ Warmwasser + 1.167 m³ Kaltwasser) ohne den allgemeinen Wasserverbrauch für Hausreinigung, Heizung und Garten abgerechnet."

Anmerkung: Stimmt soweit, im Jahr 2003 lag der Kubikmeterpreis auch unter den veröffentlichten Werten der Wasserbetriebe. Weiter gehts.

"Zum 31.12.2004 haben die Wasserbetriebe den Wasserverbrauch 2004 mit einem Verbrauch von 3.290 m³ wiederum nur maschinell geschätzt. Gegenüber 2003 ergab sich ein Mehrverbrauch von 150,76 %
Bei der Erstellung der Wasserkosten für die Heizkostenabrechnung für 2004 fiel dieser Umstand auf. Durch die Selbstablesung zum 31.10.2005 wurde der tatsächliche Zählerstand festgestellt. Anhand dieses Zählerstandes wurde der Zählerstand zum 31.12.2004 zurückgerechnet. Bei dieser Rückrechnung haben wir festgestellt, dass der jährliche Wasserverbrauch in den Jahren 2003-2005 bei ca. 2.300-2.550 m³ lag.

Mit der Wasserablesung der Hauptuhr zum 07.11.2005 (Zähleraustausch) und zum 31.12.2005 durch die Wasserbetriebe wurde der von uns ermittelte durchschnittliche Jahresverbrauch in den Jahren 2003-2005 bestätigt.

Abschließend ist also festzuhalten, dass gegenüber den Mietren für das Jahr 2003 zu wenig Wasserkosten abgerechnet wurden. Mit der Abrechnung 2004 haben wir die Differenz aus 2003 in der Abrechnung 2004 korrigiert. In der Zusammenfassung der abgerechneten Wasserkosten für beide Jahre 2003 und 2004 wurden nun die angefallenen Wasserkosten abgerechnet."

Ist geschickt gemacht! In der Abrechnung von 2004 tauchen tatsächlich nur die an den Wohnungs-Wasserzählern abgelesenen Kubikmeter auf. Aber bei den spezifischen Kosten die damit multipliziert werden, handelt es sich um die gesamten Kosten, nämlich auch der Verbrauch der in 2003 angefallen ist. Keiner kann mehr genau sagen wieviel das war.

Aber es kommt noch besser. Ich habe mir eine Kopie der Rechnung der asserbetribe besorgt. In dieser Rechnung werden die Verbräuche die eigentlich in das Jahr 2003 gehören komplett in 2004 abgerechnet. Und die Preise dafür sind die aus 2004.
Das bedeutet mit den Zahlen meines Vermieters berechnen die Wasserbetriebe schon mal für Verbräuche die in 2003 angefallen sind gute 700 Euro mehr.

Nachdem ich jetzt wieder runter bin von der Palme habe ich folgendes vor.

Ich erstelle die Rechnung neu und rechne die Verbräuche für 2003 raus. Diese neue Rechnung schicke ich an den Vermieter mit Bitte um Bestätigung.

Meine Frage 2003 ist abgerechnet. Spielt bei dem geschilderten Fall eine Rolle ob dieses Wasser tatsächlich verbraucht worden ist? Das Jahr 2003 ist doch abgeschlossen oder?

antwort von fin am
Wie lautet denn das genaue Wirtschaftsjahr für Ihre Wasserabrechnung? Ist es gleich dem Kalenderjahr (so ist es bei den meisten Kommunen)? Oder ist es z.B. von Juli 200... bis Ende Juni 200...?

antwort von Paul am
Der Anbrechnungszeitraum für die Rechnung der Wasserbetriebe ist das Kalenderjahr. Über genau den selben Zeitraum rechnet der Vermieter ab.

Ist das zu fassen -> sieht für mich nach gemeinschaftlichem Beschiss aus. Vorsätzlich oder nicht, ist mir egal.

Ich bin echt am überlegen, ob ich dem Vermieter nicht die Pistole auf die Brust setze und ihm anbiete, für mein Stillschweigen (gegenüber allen anderen Mietern) darf er die Wasserrechnung für sich behalten.
Das geht nur gegen mein Solidaritätsgefühl zu allen anderen Hausbewohnern.

Kriege ich noch die Antwort darauf ab wann eine Nebenkostenabrechnung verjährt ist, sprich ab wann darf der Vermieter keine Forderungen mehr stellen.
Unsere Wohnung ist echt schön, aber mit dem Hausverwalter stehe ich schon immer auf Kriegsfuß. Bisher hat der Typ echt immer alles abwenden können, aber diesmal sehe ich eine Chance.

Die Gerechtigkeit soll siegen...

antwort von Susanne am
Die Betriebskosten bzw. Nebenkostenabrechnung muss bis Ende des 12. Monats nach Abrechnungszeitraum zugestellt sein. (z. B. Abrechnung bis 31.12.04 muss bis 31.12.05 zugestellt sein) Wird sie später zugestellt und hat der Vermieter daran ein verschulden, so ist ein Guthaben trotzdem auszuzahlen, wobei eine Nachforderung vom Mieter nicht mehr zu zahlen ist.
Eine Verjährung tritt erst nach 3 Jahren ein, wenn sie nicht durch Mahnung gehemmt wurde.

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