gefragt von administrator am 30.11.1999

Heizungsmodernisierung

Hallo,

vor zwei Jahren wurde in unserem Haus eine neu Gasbrennwertheizung eingebaut - die alte Ölheizung ist kaputt gegangen. Damals besaß die Alteigentümerin noch ein Nießbrauchrecht auf unsere Wohnung. Sie versäumte aber, eine mögliche Mieterhöhung vorzunehmen. Nachdem sie nun im letzten Jahr verstorben ist, möchten wir nun eine Mieterhöhung mit der Begründung der Heizungsmodernisierung von zwei Jahren durchsetzen. Können wir dies noch tun?

Danke für Eure Hilfe. Gundel
Stichwörter: heizungsmodernisierung

Antworten

antwort von Susanne am
Das würde gehen, wenn zum Zeitpunkt der Modernisierung die Wohnung an den gleichen Mieter vermietet gewesen wäre....
War sie, so wie ich verstanden habe, aber nicht.
Wenn zum Zeitpunkt der Vermietung die Modernisierung durchgeführt war, so ist die Wohnung ja zu neuen Konditionen vermietet worden.
Der Mieter kann jetzt nicht eine Modernisierungserhöhung bekommen, wenn diese vor seinem MV-Abschluss stattgefunden hat.

antwort von gundel am
Hallo Susanne,

der Mieter ist seit 30 Jahren der selbe, lediglich wir als Eigentümer haben seit einem Jahr kein Nießbrauch mehr auf der Wohnung liegen.

In einer kürzlichen Diskussnion kam die Frage auf, ob es sich in diesem Fall auch wirklich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, da ja zwingend der kaputte, absolut nicht mehr funktionstüchtige Ölheizbrenner gegen eine moderne Gasbrennwertheizung ausgetauscht wurde.

Vielen Dank für die Antworten.
Gundel

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