hat diese Frage am gestellt
Susanne
Die im MV vereinbarten Kosten müssen unabhängig von der Nutzung bezahlt werden.
gundel
Hallo Susanne,
vielen Dank für die Antwort. Aber darauf wollte ich eigentlich weniger hinaus. Die Antennenanlage befindet sich nicht mehr in einem aktuellen , nämlich dem digitalen Standard. Wenn es uns digitale Signale liefern würde, dann käme uns nie eine "Schüssel" auf den Balkon - dies ist ja nun wirklich kein Schmuckstück. Insofern eher die Frage dahingehend: Bis wann muß der Vermieter auf den neuen Standard umgestellt haben oder gibt es dafür keine gesetzliche Fristsetzung?
Danke.Grüße.
Gundel
Susanne
Woher kommt der Anspruch, dass der VM den aktuellen Standard einhalten muss?
Soviel ich weiss, wird bei Aussendung von DVB-T spätestens das analoge Antennensignal nicht mehr ausgestrahlt. Habt Ihr dann keinen Empfang, muss sich der Vermieter was einfallen lassen.
gundel
Hallo Susanne,
danke für die Antwort. Ich weiß, daß ich wohl heute keinen Anspruch auf ein digitales Signal habe, die Frage stellt sich eher für die Zukunft. Aber vielleicht tut er ja bis dahin was...
Viele Grüße
Gundel
Susanne
Hallo Gundel,
die Frage stellt sich eher für die Zukunft[/quote:aed0a]
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--> Witzbold! Wahrsager haben aber andere Tarife..... <!-- s
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Schönes, langes WE
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