gefragt von administrator am 30.11.1999

Vormieter hat EBK nicht bezahlt-Eigentümer fordert Geld

Hallo,
ich habe für Anfang Mai eine Wohnung gemietet. Bei der Besichtigung sagte der Vormieter, dass er die EBK unentgeltlich in der Wohnung lassen wird ( in Absprache mit dem Vermieter, der damit einverstanden ist ).
Nun steht in meinem Vertrag, dass die Wohnung mit EBK ausgestattet ist.
Gestern meldete sich jedoch der Vormieter meines Vormieters bei mir und teilte mir mit, dass die Küche sein Eigentum wäre, da mein Vormieter ihm diese nicht bezahlt hätte ( die beiden hatten vertraglich eine Summe vereinbart , mein Vormieter hat aber angeblich nicht bezahlt ). Er fordert nun 400 € von mir oder die Herausgabe der Küche.
Wie sieht das denn nun rechtlich aus? Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass ich eine Wohnung mit Küche gemietet habe. Bin ich zur Herausgabe der Küche verpflichtet?
Stichwörter: bezahlteigentümer + ebk + fordert + geld + vormieter

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