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Andy12051
Hallo,
bewohne seit 1,5 Jahren eine 1-Zimmer-Wohnung. In dem Wohnraum wurde ein gebrauchter Teppichboden mitangemietet, soll heißen, er war bei Besichtigung und Einzug bereits vorhanden. Nach 1,5 Jahren und intensiver Nutzung, ist dieser doch arg abgenutzt. Ich werde demnächst ausziehen und daher meine Frage; muss ich vor Auszug diesen gebrauchten Teppich austauschen? Mein Vermieter verlangt vor Auszug nur die üblichen Schönheitsreparaturen.
Vielen Dank für Eure Antworten
Andreas
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