gefragt von administrator am 30.11.1999

Probleme mit Vereinbarung zur Nachmietervermittelung

Hallo,

ich habe ein etwas komplexes Problem:

Ich habe am 28.04.06 die Kündigung für meine Mietswohnung eingereicht, folglich endet somit der Mietvertrag zum 01.08.06.
Mit dem Hausverwalter hatte ich bereits am 16.3 telefonisch besprochen, dass ich den Mietvertrag früher beenden kann (in meinem Fall zum 01.06.), wenn ich einen adäquaten Nachmieter vermitteln kann. Auf dieses Telefonat und die Vereinbarung habe ich auch in meinem Kündigungsschreiben hingewiesen.
Ich habe also mehrere Nachmieter eingereicht, mit einer potenziellen Nachmieterin wurde (bis heute) verhandelt, heute bekomme ich die Nachricht von dem Hausverwalter, dass die neuen Eigentümer (Das Mietshaus wurde kürzlich verkauft) keine Weitervermietung der Wohnung wünschen (vermutlich wg, Modernisierung) und ich deshalb die vollen drei Monate zu bezahlen hätte. Desweiteren meinte der Hausverwalter, dass er das Gebäude nicht weiter verwalten wird und bereits jetzt keine Bevollmächtigung mehr habe. Eine Kontaktmöglichkeit zum Eigentümer würde er mir in den nächsten 10 Tagen zukommen lassen, Also Ende des Monats, wobei ich eben am 01.06 ausziehen werde.
Daher meine Frage: Ist das Ganze so rechtens, muss ich also zwei Monate doppelt Miete zahlen?
Vielen Dank für jede Hilfe!!!

Maximilian M.

Antworten

antwort von fin am
Sie werden wohl nicht drumherum kommen die Miete bis zum 31.07. zu bezahlen.

antwort von miliano am
Hallo, danke für die Antwort, aber gilt die Vereinbarung über die Nachmietervermittelung nicht wie ein Vertrag. Selbst wenn es sich um eine Kulanz des Hausverwalters handelt: Kann der Hausverwalter davon jederzeit zurücktreten? Die Vereinbarung wurde ja bereits im März getroffen und ist beweisbar...

antwort von Susanne am
Lass Dir die Vereinbarung durch den ehemaligen Eigentümer schriftlich geben- der Käufer tritt vermieterseitig in alle Verträge ein. Durch die Absprache bist Du ja erst früher ausgezogen...
Wünscht der neue Eigentümer keine weitere Weitervermietung, so muss er auch die Konsequenzen tragen.

antwort von miliano am
Hallo susanne,

ich denke der Eigentümerwechsel fand sogar schon vor der Vereinbarung statt und der Hausverwalter hat das ganze nur nicht mit dem neuen Eigentümer abgeklärt. Die Frage ist nun eben: ist diese Vereinbarung gültig oder nicht?

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