hat diese Frage am gestellt
Rano
Ich verstehe Deine Verwirrung. Es ist immer nervig, von zwei Personen, die angeblich beide zuständig sind, unterschiedliche Aussagen zu bekommen.
Hier solltest Du Nägel mit Köpfen machen, um dieses HickHack zu beenden.
Wende Dich schriftlich an den Vermieter, weil der[/u:36370] zunächst Dein Ansprechpartner ist. Wenn er dann seinerseits die Zuständigkeit (am besten ebenfalls schriftlich) auf den Hausmeister verlagert, weißt Du wenigstens woran Du bist.
Bei genauerer Betrachtung läßt das Gesetzt keine Widrigkeiten durch Umzüge vor! <!-- s
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Die Verfasser denken wahrscheinlich, daß alle Beteiligten ihre Möbel und Sachen am 31.x um 23:59 Uhr mittels Beamen von einer in die andere Wohnung schaffen. Die 10ms die alle Möbel dann im Beam sind, reichen aus, alle Wände dahinter zu spachteln/tapezieren/streichen!
Mit anderen Worten: Es ist schwer, sich anhand von Gesetzen einen angemessenen Zeitraum für den Umzug und die Renovierung zu erstreiten.
Dies kann also nur mit produktiven Absprachen funktionieren.
Wenn Du zunächst die Zuständigkeit abgeklärt hast, sollte das funktionieren.
Es wird im übrigen davon ausgegangen, daß der neue Mieter mindestens den überwiegenden Teil seines ersten Miettags über die Räume verfügen können muß.
Dies wäre in der Tat gegeben, wenn Du die Schlüssel im Vormittag des 1.x. ausgehändigt bekommst.
Gruß
Ralph
Christoph_A.
Der alte Mieter hat die Wohnung bis einschließlich 31. Mai gemietet. Demnach muß die Wohnung bis spätestens Mitternacht zurückgegeben werden.
Der neue Mieter hat die Wohnung erst ab 01. Juni gemietet, also hat er auch frühestens an diesem Tag das Recht, die Wohnung zu betreten und nicht schon am Vorabend.
fin
Die Schlüsselübergabe findet i.d.R. nur zwischen Vermieter (oder dessen Beauftragten, z.b. Hausmeister) und Mieter statt. Nicht zwischen Vormieter und Nachmieter. Letztere haben keinen Vertrag miteinander.
Auch ist es schlecht, wenn der Vermieter sich bei Schlüsselübergabe der Mieter untereinander kaum ein Bild der Wohnung und deren Zustand machen kann. Ein Besichtigungstermin mit dem Vermieter sollte daher zumindest nachgeholt werden.
Wenn die Vormieterin mit Renovierungsarbeiten nicht fertig ist, so muß sie dies während Ihres Einzuges und auch später noch machen, was bedeuten würde, dass diese dann in Ihrer Wohnung werkelt.
Schlüsselübergabe am 1. Juni für Sie ist rechtens. Am 31. muß Ihnen dieser noch nicht ausgehändigt werden.
Vor 15, 20 Jahren, als Wohnungsknappheit herrschte, war es Gang und Gäbe das Mieter ihr Mobiliar in Garagen, Schuppen etc. zwischenlagern mußten bis die gemietete Wohnung beziehbar war.
JensF
Hallo zusammen,
ich habe mal eine andere Frage zur Schlüsselübergabe.
Morgen zum 01.07. läuft mein Mietvertrag ab und ich müsste eigentlich meine Schlüssel abgeben. Nun haben ich aber heute Übergabe gehabt mit meinem Vermieter und er ist mit einigen Sachen nicht einverstanden und will nun eine Firma beauftragen wegen einem Kostenvoranschlag.
Nun habe ich gesagt das ja zwar die Übergabe erfolgt ist aber halt noch nicht alles 100% in Ordnung ist und wollte ihm nur einen Schlüssel geben und den anderen solange behalten bis wirklich alles zu 100% abgenommen wurde.
Dies wollte er aber nicht und hat gleich mit seinem Anwalt gedroht.
Habe ich das Recht einen Schlüssel solange zu behalten bis die Wohnung seiner Meinung nach Top ist oder muss ich ihm wirklich alle meine Schlüssel geben????
Dann noch eine andere Frage. Ich weigere mich die Heizungen, Türrahmen und ein Fenster zu streichen da ich in der Wohnung nie geraucht habe und alles Top sauber ist.
Kann er trotzdem verlangen das ich das streiche oder das ich einen Anteil bezahle wenn eine Firma das macht????
Und noch eine <!-- s
--><!-- s
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Ich habe alle Räume gestrichen und er hat sie auch abgenommen bis auf die Küche. Er ist der Meinung da war eine Latexfarbe an den Wänden was aber nicht stimmt. Jetzt verlangt er das ich mit Latexfarbe streiche.
Sollte sowas nicht im Mietvertrag stehen bzw. hätte er mir das nicht vorher sagen müssen????
Ich würde mich über Antworten freuen...Danke!!!!
fin
@ Jens
Zur Schlüsselabgabe sind Sie zu Ihrem Mietende verpflichtet, ansonsten geben Sie ja die Mietsache an den Vermieter nicht zurück und können zu weiteren Mietzahlungen herangezogen werden. Also: Schnellstens die Schlüssel abgeben. Wenn von Ihrer Seite alles gemacht wurde, was im Mietvertrag steht, so ist ok. Werden Sie noch zu Nacharbeiten verpflichtet, so müssen Sie sich die Schlüssel dafür beim Vermieter wieder abholen. Sie können diese aber nicht einfach behalten und müssen sie auch wieder abgeben sobald Sie mit den Arbeiten fertig sind.
Mit Latexfarbe müssen Sie nichts nachstreichen wenn davon nichts im Mietvertrag steht. Wenn der Vermieter das unbedingt haben wollte, so muss er es selbst machen oder hätte Ihnen das früher sagen können.
Was Türen, Heizung u.s.w. betrifft, so gilt was im Mietvertrag vereinbart wurde und wie lange Ihre Mietzeit dort war.
Ist wirklich alles noch top und sauber, dann hilft ein Gespräch mit dem Vermieter oder nur noch ein Anwalt.
JensF
Vielen Dank für die Antwort. Dann werde ich dem Vermieter heute noch seine Schlüssel geben.
Reden mit dem Vermieter wegen den Heizungen etc. ist nicht mehr drin. Ich denke das geht jetzt über den Anwalt und in meinem Mietvertrag steht nichts von Latexfarbe sondern nur
Wand- und Deckenanstriche in Küche Bädern und Duschen alle 3 Jahre aber es steht nicht mit was für einer Farbe. Ich habe es so gestrichen wie es war. Mit normaler weißer Farbe.
fin
Dann können Sie es mit der Decken- und Wandfarbe auch so belassen. Sie können sich auf den Mietvertrag berufen und dass dort nichts von einer Latexfarbe steht. Nochmals streichen verlange wäre reine Schikane.
Susanne
Selbst, wenn dort etwas von Latexfarbe schriftlich vereinbart wäre:
der VM darf explizit keine spezielle Farbe verlangen, die Klausel wäre nichtig!
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