gefragt von administrator am 30.11.1999

drei kurze Fragen bezüglich unserer mietwohnung

hallo,

wir wohnen in einer drei zimmerwohnung in einen 9 Parteienhaus.

muß der eigentümer in diesen haus

1. für feuerlöscher sorgen und
2. auch für einen Sandkasten, für die Kinder der Mieter und
3. wenn beides nicht vorhanden, wie kann man dagegen vorgehen. evtl auch mietminderung?

vielen dank für ein kurzes feedback
Stichwörter: bezüglich + unserer + drei + fragen + kurze

Antworten

antwort von Susanne am
1. wenn von Anfang an keine da waren - nein
2. ganz bestimmt nicht
3. überhaupt nicht

Ich kenne keine Mietwohnung, wo Feuerlöscher inklusiv sind.
Spielplatz/Sandkastern: ist im öffentlichen Raum die Kommune für zuständig.
Gehört zum Haus Grünfläche etc., was lt. Mietvertrag mitbenutzt werden kann, kann in Absprache mit allen anderen Nutzern und Anfrage beim Vermieter sicher ein Sandkasten in Eigenleistung aufgestellt werden.

Wer kommt auf die Idee, der Vm sei dafür zuständig?

antwort von luke-h am
[quote="Susanne":05764]1. wenn von Anfang an keine da waren - nein
2. ganz bestimmt nicht
3. überhaupt nicht

[i:05764]Ich kenne keine Mietwohnung, wo Feuerlöscher inklusiv sind.[/i:05764]

ich meinte natürlich das miethaus insgesamt und nicht meine wohnung :wink:

den tip bekam ich von einen bekannten der ist bei der feuerwehr. ihm ist dieses halt aufgefallen, als er bei uns zu besuch war und durch treppenhaus stiefelte und fragte wo den die feuerlöscher sein. ér sagte das diese vorschrift sein ab einer gewissen parteiengröße.
scheint ja auch irgendwie logisch zusein.

[i:05764]Spielplatz/Sandkastern: ist im öffentlichen Raum die Kommune für zuständig.
Gehört zum Haus Grünfläche etc., was lt. Mietvertrag mitbenutzt werden kann, kann in Absprache mit allen anderen Nutzern und Anfrage beim Vermieter sicher ein Sandkasten in Eigenleistung aufgestellt werden.[/i:05764]

mein schwager hat kostenlos von seinen vm einen sandkasten für die kinder des miethauses bekommen, in welcher er wohnt. sein vm sagte, das dieses zu seinen pflichten gehöre. netter vm :D

Wer kommt auf die Idee, der Vm sei dafür zuständig?[/quote:05764]

antwort von Susanne am
Also dann ist das wirklich ein netter VM !!!

Und der Feuerwehrmann soll Dir mal eine Kopie der Vorschrift machen, weil's solche Vorschriften in Deutschland nämlich immer schriftlich gibt.

Meiner Meinung nach kommt es ja auch auf das Baujahr des Hauses an, kann natürlich sein, dass es in Neubauten inzwischen Vorschrift ist- oder je nach Bundesland verschieden. Man kann auch beim örtlichen Bauamt nachfragen oder beim Ordnungsamt.

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