gefragt von administrator am 30.11.1999

Hundehaltung

Hallo wer kann uns Tips geben ??
Meine Freundin und ich sind vor kurzem in eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gezogen.Mein Freundin hat zwei mittelgroße Hunde (Rückenhöhe ca bis zu den Knien).Wir haben bei der Wohnungsbesichtigung den Vermietern gesagt dass wir nur einen Hund hätten, da wir fürchteten mit zwei Hunden keine Wohnung zu finden.

Im Nachhinein eine ziemlich blöde Idee , was ich nur meiner Freundin zuliebe mitgemacht habe.

Jedenfalls sagten die Mieter das es mit Hunden keine Probleme im Haus gäbe.Tierhaltung ist gestattet.

In unserem Mietvertrag steht, dass Tierhaltung mit Zustimmung des Vermieters erlaubt ist.
Und díe Erlaubnis für einen Hund und haben wir definitiv gekriegt.

Jetzt haben die das über den Hausmeister rausgekriegt.
Jetzt kommen die uns mit der Hausordnung in der steht das Hundehaltung
verboten ist, wovon vorher nicht die Rede war.


Unser Problem:Wir haben mit den zwei Hunden nicht ganz die Wahrheit gesagt.

Aber vom Vermieter finde ich es eine Frechheit auch bei einem Hund so zu tun als gäbe es keine Probleme, und dann mit der Hausordnung zu kommen, von deren Existenz und deren Inhalt vorher kein Wort verloren wurde.

Im Notfall würden wir die Hunde abgeben.

Aber mich interessiert, wie die Konsequenzen im schlimmsten Falle aussehen. Mit welcher Frist kann der Vermieter die 1. die Abschaffung verlangen, und 2. uns aus der Wohnung klagen.


Danke für viele Antworten!!!
Stichwörter: hundehaltung

Antworten

antwort von fin am
Wenn der Vermieter die Haltung eines Hundes erlaubt hat, so muß er sich auch daran halten. Dass kein zweiter Hund gehalten werden darf, ist auch klar. Die Hundehaltung, bzw. die Erlaubnis eines Hundes aber sollte immer auch im Mietvertrag mit drinstehen. Hier also noch einmal nachgucken. Eine Hausordnung im Mietvertrag sollte das auch enthalten. Hausordnungsschreiben außerhalb vom Mietvertrag könnten auch nachträglich geschrieben worden sein. Das wäre dann anfechtbar. Allerdings kann ein Vermieter auch wieder die Hausordnung ändern wenn das notwendig wird.
Der Vermieter kann die Entfernung des zweiten Hundes verlangen, des ersten m.E. aber nicht.
Aus meiner Sicht aber hat auch Ihr falsches Verhalten nichts mit Tierliebe zu tun. Sich zunächst Hunde halten, diese dann bei Schwierigkeiten aber wieder abgeben wollen, ist niemals eine Lösung. Vor allem für die Tiere nicht. Bei der Wohnungssuche muß man sich mit Tieren eben nur ganz bestimmte Wohnobjekte suchen, die Tierhaltung mit 2 Hunden erlauben.
Ein Mehrfamilienhaus ist dazu nicht geeignet. Das beste wäre wenn Sie sich eine andere, tiergerechtere Wohnung/Haus suchen und dies dem Vermieter auch anzeigen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Hundehaltung, keine Sonderrecht für Rudeltiere !
Hundehaltung und Eignung des Tierhalters
Hundehaltung und Gleichbehandlung
Hundehaltung und Tiergröße
Mietwohnung und Hundehaltung