gefragt von administrator am 30.11.1999
Betriebskostenabrechnung
Hallo,ich habe die Betriebskostenabrechnung bekommen. Wir haben auch 2 gewerbliche Parteien im Haus. Muss der Vermieter nicht Grundsteuer, Müllabfuhr und Versicherungen getrennt zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilie abrechnen?
Ich und meine Nachbarin, wir sind die einzigen mit Kamin. Kann der Vermieter deshalb die Kosten für Kaminkehrer nur auf uns umlegen oder muss er diese auf das ganze Haus umlegen?
Kann ich die Nachzahlung und die Betriebskostenvorauszahlung kürzen?
Welche Gesetze sind zutreffend, wo kann ich selbst nachlesen?
Antworten
antwort von fin am
Müllgebühren fallen bei Gewerbe gesondert an, je nachdem um welches Gewerbe es sich handelt und ob der Gewerbetreibende eigene Müllgefäße nutzt. Nutzt er die allgemeinen, so muß keine gesonderte Abrechnung erfolgen. Hierzu können Sie aber die Gesamtrechnungen für Abfall beim Vermieter einsehen.Bei Grundsteuer kommt es auf die Fläche an die genutzt wird, bei Ihnen Wohnfläche, beim Gewerbetreibenden Nutzfläche. Das muß nicht unbedingt verschiedene Kosten nach sich ziehen. Versicherung ebenso oder nach Parteien.
Für einen Schornsteinfeger muss derjenige bezahlen bei dem auch gekehrt wird. Haben die Gewerbetreibenden z.B. Ölheizung, so müssen auch sie für den Schornsteinfeger zahlen. Wird bei Ihnen der Kamin noch zusätzlich gekehrt, käme bei Ihnen etwas mehr heraus.
Nur wenn Sie hieb- und stichfeste Beweise haben, dass die Abrechnung unrichtig ist, können Sie eine korrekte Abrechnung fordern und bis dahin nichts bezahlen. Bei Ihnen scheint mir das aber sehr vage zu sein mit keinerlei Beweisen in der Hand. Lassen Sie sich die Gesamtrechnungen vom Vermieter zeigen, dann wissen Sie mehr.
