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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Morgen...

Ich habe eine kleine Frage bez. der Reparatur eines Holzdielenfußbodens.

Habe seit 2,5 Jahren in einer Wohnung mit dunkel lackierten Holzdielen gewohnt. Im Bereich meines Schreibtisches ist es nun durch die Rollen meines Schreibtischstuhls zu Abnutzungen des Lackes gekommen. Ich habe zuvor einen Teppich unter dem Stuhl gehabt, mir dann später nach Feststellung der Beschädigung eine Kunststoffmatte zugelegt.

Einen Monat vor Wohnungsabnahme habe ich meinem Vermieter von den Schäden berichtet. Die Fläche des besch. fußbodens beträgt ca. 20 mal 25 cm. Der Lack ist dort abgesplittert und teilweise ist dort eine ca. 1 bis 2 mm starle Holzschicht abgetragen.
Der Vermeiter sagte nun (telefonisch, ohne den Schaden zu sehen) ich könne den Schaden selber überlackieren und könne dafür noch vorhandenen Lack haben. Diesen gab er mir allerdings nicht.
Bei der Wohnungsübergabe begutachtete er dann den Schaden und gab an, er werde einen seiner angestellten mit der Schadensbehebung beauftragen und mir die Kosten von der Kaution abziehen.

Meine Frage wäre nun:

Selbst schuldhaft verusachter Schaden, trotz Unterlage?
Keine Schönheitsreparatur die ich laut Vertrag machen müsste... könnte ich den Schaden selber beheben?
Und ganz wichtig.... substanzbeschädigung des Fußbodens?????


Danke vorab
Stichwörter: kaution + holzfußboden

0 Kommentare zu „Holzfußboden - Kaution”

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