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Susanne
Hallo Endu,
also nochma gaaanz langsam: der Abrechnungszeitraum nach BK-Abrechnung ist das Wirtschaftsjahr, das muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen, wie Du sehr richtig festgestellt hast. Die BK-Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten ab Ende des Wirtschaftsjahres beim Mieter eintreffen (zugestellt sein), das wäre in Deinem Fall jeweils bis zum 30.09. muss die BK-Abrechnung des Vorjahres vorliegen. Ab Zustellung hat der Mieter 12 Monate Zeit zur Einwendung.
Rechnungen, die Kalenderjährlich zugestellt werden, müssen auf das Wirtschaftsjahr aufgeteilt werden und zwar jeweils zu 3/12 und 9/12.
Die nächste Abrechnung wäre demnach vom 1.10.2004-30.09.2005, die bis zum 30.09.2006 zugestellt sein muss. Kalenderjährliche Rechnungen aus 2004 gehen zu 3/12 und aus 2005 zu 9/12 darin ein.
melliandra
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann ist die Frist abgelaufen, wenn der NK-Zeitraum vom 1.4.2004-31.03.2005 war und die NK-Abrechnung dem Mieter am 24.4.2006 zugegangen ist und in diesem Fall muss der Mieter keine Nachzahlung leisten, oder?
lg, tina
Susanne
So ist es!
Endu
perfekt, thx Susanne!
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