gefragt von administrator am 30.11.1999

Zeitraum BKA

Hallo Forum,

mir ist folgendes nicht klar. Und zwar Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr. Was hier immer wieder im Forum diskutiert wird.

Bei uns ist das so, dass wir immer vom 1.10. - 30.9. eines jeden Jahres abgerechnet bekommen. Ist das ok so, oder müsste das nicht immer Kalenderjahr sein? Und zu welchem Termin würden dann evtl. Verjährungen ablaufen?

Wenn das ggf. so richtig ist, auf was muss der VM dann bei der Abrechnung besonders achten (Anteilige Kosten für Jahresrechnungen z.B. Grundsteuer)?

Wäre froh wenn mir da mal jemand die Verwirrung nehmen könnte.

Thx. a lot.

Beste Grüsse

Endu
Stichwörter: bka + zeitraum

Antworten

antwort von Susanne am
Hallo Endu,

also nochma gaaanz langsam: der Abrechnungszeitraum nach BK-Abrechnung ist das Wirtschaftsjahr, das muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen, wie Du sehr richtig festgestellt hast. Die BK-Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten ab Ende des Wirtschaftsjahres beim Mieter eintreffen (zugestellt sein), das wäre in Deinem Fall jeweils bis zum 30.09. muss die BK-Abrechnung des Vorjahres vorliegen. Ab Zustellung hat der Mieter 12 Monate Zeit zur Einwendung.
Rechnungen, die Kalenderjährlich zugestellt werden, müssen auf das Wirtschaftsjahr aufgeteilt werden und zwar jeweils zu 3/12 und 9/12.
Die nächste Abrechnung wäre demnach vom 1.10.2004-30.09.2005, die bis zum 30.09.2006 zugestellt sein muss. Kalenderjährliche Rechnungen aus 2004 gehen zu 3/12 und aus 2005 zu 9/12 darin ein.

antwort von melliandra am
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann ist die Frist abgelaufen, wenn der NK-Zeitraum vom 1.4.2004-31.03.2005 war und die NK-Abrechnung dem Mieter am 24.4.2006 zugegangen ist und in diesem Fall muss der Mieter keine Nachzahlung leisten, oder?
lg, tina

antwort von Susanne am
So ist es!

antwort von Endu am
perfekt, thx Susanne!

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