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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
bitte um Info ob ich hier was machen kann:

Habe Wohnung zum 28.02.06 gekündigt.
Kündigung wurde auch bestätigt zu dem Termin.
Wohnung wurde erst zum 01.04.06 neu an von mir gebrachten Nachmieter vermietet, war also bekanntermaßen im März definitiv leer.
Aufgrund Karneval Ende Februar kam es erst zu einer Übergabe der von mir renovierten Wohnung am 08.03.2006.
(Ich selbst war Ende Feb. in der alten Wohnung nicht mehr erreichbar, konnte aber auch selbst bei der Hausverwaltung oftmals niemanden erreichen zwecks Terminvereinbarung)
Weder im Februar als die Nachmieter mitgeteilt wurden, noch bei Mitteilung, dass die Renovierung Ende Februar erfolgen würde, wurde ich darauf hingewiesen, dass eine verspätete Abnahme zu Kosten führt.
Nun wird mir von der Kaution der Mietanteil für die 7 Tage einbehalten.
Damit bin ich nicht einverstanden.
Ob es einen Nachweis gibt für die Übergabe am 8.3. weiß ich nicht. habe selbst nichts erhalten, habe aber m.WE. was unterschrieben, weiß aber nicht ob da ein Datum draufstand.

Aussicht auf Erfolg?

Gibt es in Köln einen empfehlenswerten Anwalt für Mietrechtsschutz? Bin versichert.
Danke.

0 Kommentare zu „Kautionseinbehalt für 7 Tage über Mietzeitraum hinaus”

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