hat diese Frage am gestellt
olafkuhn
Es handelt sich um einen Mitvertrag für ein WG Zimmer...
Susanne
Ja, warum nicht. Ein Vertrag besteht aus 2 übereinstimmenden Willenserklärungen. Ist man nicht einverstanden, unterschreibt man nicht.
Solche Individualabsprachen sind erlaubt.
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