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Betriebskosten

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Betriebskosten Betriebskosten = alle laufenden Kosten, die nicht in der Nettokaltmiete abgedeckt sind und umlagefähig sind zB: Grundsteuer, Grundstücksversicherungen, Hausstrom, Be- und Entwässerung, Hauswartung, Müllabfuhr, ...
Nicht umlagefähig sind zB: Instandhaltungen, Rücklagen, Verwaltungskosten.
Hingegen sind im sozialen Wohnungsbau auch die Verwaltungskosten umlagefähig. -Update1999/05-
Stichwörter: betriebskosten

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