hat diese Frage am gestellt
calima
Es besteht auch die Möglichkeit einer Untervermietung.
Der Mieter kann grundsätzlich seine Wohnung untervermieten, allerdings benötigt er hierzu die Genehmigung des Vermieters. Wird die Genehmigung erteilt, so kann der Mieter in eine andere Wohnung ziehen und durch die Untervermietung seinen finanziellen Verlust für die zweite Wohnung ausgleichen. Allerdings gilt zu beachten, daß der Mieter weiterhin voll dem Vermieter gegenüber haftet. D.h. zahlt der Untermieter die Miete nicht, trägt der Hauptmieter dieses Risiko. Auch muß er für alle Pflichtverstößte des Untermieters wie Beschädigungen, etc. einstehen.
Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung, so entsteht gemäß § 540 Abs. 1 S. 2BGB (§ 549 Abs. 1 S. 2 BGB a. F. ) ein Sonderkündigungsrecht mit gesetzlicher Frist, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist gegeben, wenn generell der Vermieter ausdrücklich die Untervermietung verweigert (KG Berlin WM 1996/696). Wenn der Mieter allerdings nur allgemein die Erlaubnis begehrt und der Vermieter reagiert nicht, hat dies noch keine Auswirkungen. Der Mieter muß vielmehr einen konkreten Untermieter angeben, damit der Vermieter prüfen kann, ob ein Grund für eine berechtigte Verweigerung der Untervermietung vorliegt (LG Gießen, 1 S 53/99).
Als Verweigerungsgründe kommt die Zahlungsfähigkeit des Untermieters nicht in Betracht, denn der Hauptmieter schuldet dem Vermieter weiter die Zahlung. Allerdings kommt etwa Überbelegung in Betracht (etwa der beliebte Vorschlag, eine 5-köpfige Familie vorzuschlagen) oder persönliche Feindschaft mit den Mitbewohnern oder dem Vermieter.
fin
Bevor man hier komplizierterweise alle Register des Mietrechts zieht - bleiben wir mal beim einfachsten. Warum sollte sich ein Vermieter noch zwei Monate vor dem evtl. Verkauf des Mietobjektes noch einen Untermieter für 2 Monate ins Haus holen? Und warum sollte ein Untermieter einziehen, wenn er weiß dass er in zwei Monaten wieder raus muss? Das wäre alles ein bißchen unlogisch. Daher hat der Vermieter ausreichend Grund ein Untermietverhältnis abzulehnen.
Die Fragestellerin bleibt in der Pflicht bis Mietende die Miete zu zahen, auch wenn sie schon früher in eine andere Stadt ziehen muss.
Rano
Was sagt denn der ursprüngliche Mietvertrag über eine Untervermietung aus?
Möglicherweise ist ja die nun erfolgte mündliche Weigerung völlig unerheblich.
Ich als termingebundener Verkäufer wäre übrigens sehr unruhig, wenn durch Aktionen des scheidenden Mieters mein Verkauf gefährdet wäre.
Die Ankündigung eines Untervermieters - ob genehmigt oder nicht - mit der Gefahr, dass dieser dann einfach über den Kündigungstermin hinaus in der Wohnung bleibt, würde mich doch sehr beunruhigen und mich eventuell für Kompromisse zugänglich machen. ...
Gruß
Ralph
mieterhh
Bevor man hier komplizierterweise alle Register des Mietrechts zieht - bleiben wir mal beim einfachsten. Warum sollte sich ein Vermieter noch zwei Monate vor dem evtl. Verkauf des Mietobjektes noch einen Untermieter für 2 Monate ins Haus holen? Und warum sollte ein Untermieter einziehen, wenn er weiß dass er in zwei Monaten wieder raus muss? Das wäre alles ein bißchen unlogisch. Daher hat der Vermieter ausreichend Grund ein Untermietverhältnis abzulehnen.
Die Fragestellerin bleibt in der Pflicht bis Mietende die Miete zu zahen, auch wenn sie schon früher in eine andere Stadt ziehen muss.[/quote:242c3]
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Hallo Fin,
es ist so, dass ich einfach zweimal Miete auch für zwei Monate nicht leisten kann. Als Untermieter kommen die jenigen in Frage, daß genau für diesen zwei Monaten eine Wohnmöglichkeit suchen wie z.B. Praktikanten, Studenten. Die finanzielle Risiken trage ich und ich werde weiterhin die Miete überweisen müssen und ich soll am Ende der Mietzeit die Wohnung abgeben.
Gruß
Mieterhh
mieterhh
Was sagt denn der ursprüngliche Mietvertrag über eine Untervermietung aus?
Möglicherweise ist ja die nun erfolgte mündliche Weigerung völlig unerheblich.
Ich als termingebundener Verkäufer wäre übrigens sehr unruhig, wenn durch Aktionen des scheidenden Mieters mein Verkauf gefährdet wäre.
Die Ankündigung eines Untervermieters - ob genehmigt oder nicht - mit der Gefahr, dass dieser dann einfach über den Kündigungstermin hinaus in der Wohnung bleibt, würde mich doch sehr beunruhigen und mich eventuell für Kompromisse zugänglich machen. ...
Gruß
Ralph[/quote:a597a]
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Hallo Rano,
in dem Mietvertrag steht, dass ich die Genehmigung benötige. Aber die Frage ist, wenn ich beruflich umziehe und sie weiterhin eine Untermietung verweigert, ob ich für diesen zwei Monaten ihr Genehmigung benötige.
Viele Grüße
Mieterhh
Curo2000
Hallo Mieterhh,
dass Du beruflich umziehst ist für den Vermieter in diesem Fall unerheblich, da Du nur die gestezliche Kündigungsfrist einhalten musst. Da sind 3 Monate dann ungeachtet der Gründe 3 Monate, an die Du Dich halten musst. Etwas anderes wäre es wenn Du einen Kündigunsausschluss für X Jahre vereinbart hättest, dann wären allerdings die 3 Monate wieder vakant. Also no chance.
Kleiner Tip am Rande: Vermiete doch einfach unter, soll sie Dir doch nach erfolgter Abmahnung kündigen <!-- s
--><!-- s
--> Sieh nur zu dass die Untermieter dann rechtzeitig raus sind, sonst hast du wirklich ein Problem.
mieterhh
Hallo Mieterhh,
dass Du beruflich umziehst ist für den Vermieter in diesem Fall unerheblich, da Du nur die gestezliche Kündigungsfrist einhalten musst. Da sind 3 Monate dann ungeachtet der Gründe 3 Monate, an die Du Dich halten musst. Etwas anderes wäre es wenn Du einen Kündigunsausschluss für X Jahre vereinbart hättest, dann wären allerdings die 3 Monate wieder vakant. Also no chance.
Kleiner Tip am Rande: Vermiete doch einfach unter, soll sie Dir doch nach erfolgter Abmahnung kündigen <!-- s
--><!-- s
--> Sieh nur zu dass die Untermieter dann rechtzeitig raus sind, sonst hast du wirklich ein Problem.[/quote:39656]
Hallo Curo2000,
Danke für die Infos! Also wenn ich einen sicheren Untermieter finde, kann ich ohne ihre Genehmigung untermieten? Sie kann mich nur dann Kündigen und mehr nicht? <!-- s
--><!-- s
-->
Danke für die Antwort im Voraus!
Mieterhh
Curo2000
Du kannst, Du darfst aber nicht. Das ist natürlich voll am Rande der Legalität, aber bei so Vermietern <!-- s
--><!-- s
-->. Sei Dir nur bewusst das DU[/b:14dd4] voll haftbar für alles was der Untermieter in der Wohnung macht, wenn er nicht auszieht etc. DU [/b:14dd4]bist für alle Folgeschäden, auch Schadenersatz für evtl. Nichtverkauf haftbar. Ansonsten wird es Deinen Vermieter glaube ich auch herzlich wenig interessieren, wer die Wohnung bis zum regulären Vertragsende nutzt....
fin
Wenn der Vermieter die Untervermietung ablehnt, bzw. das heimlich gemacht wird und er bekommt es raus, so kann er den Untermieter sofort und fristlos an die Luft setzen. Weiß nicht ob das fair einem etwaigen Untermieter gegenüber wäre-
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