gefragt von administrator am 30.11.1999

NK-Abrechnung - Frage zu Grundsteuer, Wasser und Abwasser

Hi zusammen,
auch ich habe eine Nebenkostenabrechnung erhalten und folgende Fragen:

- muß die Grundsteuer nach Fläche abgerechnet werden? Wenn ja, wer hat einen Gesetztestext? Im (Standard-) Mietvertrag ist kein Verteilungsschlüssel angegeben, das ist auch die erste NK, die ich von diesem Vermieter bekommen habe.

- Für Heizkosten gilt ja, dass 50% nach Verbrauch und 50% nach Wohnfläche berechnet wird. Gibt es bei Wasser eine ähnliche Regelung, auch wenn es Zähler gibt?
Und wie wird das Abwasser berechnet, analog dem Wasserverbrauch? (also z.B. Partei x hat 70% des Wassers verbraucht, Partei y 30% - bezahlt Partei y dann auch 30% der Kosten fürs Abwasser?)

Schon mal vielen Dank für alle Antworten!

MfG
milchglas5
Stichwörter: abwasser + frage + grundsteuer + nkabrechnung + wasser

Antworten

antwort von Curo2000 am
Hi.

So weit nichts anderes vereinbart werden die Betriebskosten nach Wohnfläche verteilt. (§556a I BGB)

Wenn Wasserzähler vorhanden sind, werden alle Wasserkosten (auch Fixkosten und Zählermiete etc. ) zu 100 % nach Verbrauch verteilt, Entwässerung ebenso.

Gruß

Curo

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Wasser und was dazu gehört
Mietvertrag DDR, Wasser etc.
Grundsteuer in gemischt genutzten Gebäuden
Grundsteuer in gemischt genutzten Gebäuden
Wie werden die Grundsteuer die Feuerversicherung aufgeteilt?