gefragt von administrator am 30.11.1999
NK-Abrechnung - Frage zu Grundsteuer, Wasser und Abwasser
Hi zusammen,auch ich habe eine Nebenkostenabrechnung erhalten und folgende Fragen:
- muß die Grundsteuer nach Fläche abgerechnet werden? Wenn ja, wer hat einen Gesetztestext? Im (Standard-) Mietvertrag ist kein Verteilungsschlüssel angegeben, das ist auch die erste NK, die ich von diesem Vermieter bekommen habe.
- Für Heizkosten gilt ja, dass 50% nach Verbrauch und 50% nach Wohnfläche berechnet wird. Gibt es bei Wasser eine ähnliche Regelung, auch wenn es Zähler gibt?
Und wie wird das Abwasser berechnet, analog dem Wasserverbrauch? (also z.B. Partei x hat 70% des Wassers verbraucht, Partei y 30% - bezahlt Partei y dann auch 30% der Kosten fürs Abwasser?)
Schon mal vielen Dank für alle Antworten!
MfG
milchglas5
Antworten
antwort von Curo2000 am
Hi.So weit nichts anderes vereinbart werden die Betriebskosten nach Wohnfläche verteilt. (§556a I BGB)
Wenn Wasserzähler vorhanden sind, werden alle Wasserkosten (auch Fixkosten und Zählermiete etc. ) zu 100 % nach Verbrauch verteilt, Entwässerung ebenso.
Gruß
Curo
