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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo ihr lieben.also wir haben da mal eine frage:
wir sind auf wunsch unseres vermieters wegen umbauarbeuten in eine andere wohnung gezogen(gleicher vermieter).nun hatte wir noch restmietschulden in der ersten wohnung und betriebskosten auf.aber in der neuen wohnung ist alles i.o.jetzt wollen wir wieder nach berlin ziehen und wollten wissen ob der vermieter trotzdem eine mietschuldenfreiheit ausstellen wird weil wir ja schon ein jahr in der zweiten wohnung wohnen und über den schuldbetrag eine ratenzahlung läuft.danke schon mal für eure hilfe. jörg und swety
Stichwörter: mietschuldenfreiheit

4 Kommentare zu „Mietschuldenfreiheit?”

fin Experte!

Wenn die Ratenzahlung noch läuft wird er wohl kaum eine Mietschuldenfreiheit ausstellen. Was wäre denn wenn Sie die Raten auf einmal nicht mehr zahlen können?
Wenn Sie das möchten, dann zahlen Sie doch den Rest der Mietschulden in einem Betrag. Anders geht es nicht.

joerg1705

ja das soll ja auch so sein ist ja eigentlich wohl klar das jeder sein geld möchte aber ich habe mal gehört das er trotzdem für die 2. wohnung eine mietschuledenfreiheit ausstellen muss und das wollte ich eigentlich wissen

Susanne Experte!

Kein Vermieter muss [/b:6056e]so etwas ausfüllen!!!
Wie kommst Du denn auf die Idee?

joerg1705

wie gesagt gehört und bevor ich was falsches sag,mach oder tu dachte ich fragst einfach mal denke mal dafür ist ein forum oder? <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

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