Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Ich wohne mit meiner Frau in einer Altbauwohnung in Berlin.

Wir haben hier in dieser Wohnung sehr grosse Probleme mit den Decken. Diese Decken sind ncht richtg gedämmt und nach meiner Ansicht sehr schlecht gebaut, die Decken wurden mit Gipskarton runtergezogen, die Aufhängung (metall) klirrt bei jeden Schritt über uns.

Nun ist es so, unseren Nachbar über uns haben wir darauf hingewiesen, dass er bitte nicht so viel Lärm machen soll, da die Decke keinen Trittschallschutz hat. Uns wurde von einem Mann vom Bau gesagt, dass diese decken nun eine art lautsprecher und verstärker sind. Nun gut, der Nachbar wollte sich nicht mit uns einigen also haben wir bei der Hausverwaltung eine Beschwerde eingereicht und auch darauf hingewiesen, dass die Decken (und wahrscheinlich auch der Boder der Mieter über uns) neu gemacht werden müssen, da der Lärm unerträglich ist. Aber der Vermieter will es einfach nicht. Nun ist unser Nachbar ausgezogen und obwohl die Hausverwaltung weiss, was für Mängel hier vorliegen, haben sie sofort einen Nachmieter mit 2 kleinen Kindern in die wohnung gesteckt - und jetzt ist es noch schlimmer als jemals zuvor. Meine Frau und ich müssen zum Teil die Wohunng verlassen, weil der Lärm ncht mehr zumutbar ist. Als der neue Mieter eingezogen ist, sind wir gleich hochgegangen und wollten mit ihm reden, was hier das Problem ist. Doch er ist ein Mensch mit dem man nicht reden kann, er sagte, es sei ihm egal. Darauf haben wir gesagt, daßm wenn sich keiner ausser uns beschwert, die Mängel nie behoben werden und wir uns dann nur bei der Hausverwaltung beschweren und die Miete kürzen können, wofür er dann aufkommen müsse. Er sagte nur, dann werden wir viel spass miteinander haben und unsere Anwälte.

Nun ist meine Frage, was können wir machen ?? Wieweit (Prozent?) können wir die Miete kürzen ?? Wie können wir die Hausverwaltung dazu bringen, diese Mängel zu beseitingen ?? Oder können wir, sollte sich an dem Zustand nichts ändern, vom Vermieter die Zuweisung einer anderen Wohnung verlangen, Umzug auf deren Kosten natürlich (Käme der Hausverwaltung sicher wesentlich günstiger, als die Schallsanierung 2er 100qm Wohnungen) ?

Ich weiss, es gibt ja den Mieterschutz, aber wir haben kein Geld so etwas zu bezahlen (Jahresgebühr im voraus und für jeden Brief 8,00 EUR - das haben wir nicht !). Welche Möglichketen haben wir ?? Wie sollen wir vorgehen ? Wir haben leider auch kein Geld für ein statisches Gutachten.

Meine Frau ist mit den Nerven schon völlig am ende un in psychotherapeutischer Behandlung.

Ich bitte um Hilfe !!!

liebe grüsse Shael
Stichwörter: grosse + lärmbelästigung

3 Kommentare zu „Grosse Lärmbelästigung”

Susanne Experte!

Wie der Name schon sagt: ALTBAU-Wohnung. Damit besteht hier ein Schallschutz nach der Bauverordnung von Annopiefendeckel. Das ist so korrekt, muss nicht geändert werden und ist auch kein Mangel, weil es einfach vertragsgemäss ist.
Hier besteht keinerlei Recht auf Minderung!!!

Shael

Hallo

Klares nein, dass ist nicht zulässig !!

Diese Wohnung wurde mit staatlicher Förderug neu saniert, inkl. der Böden und Decken.

liebe grüsse Shael

calima aktiver Benutzer

Hallo

Klares nein, dass ist nicht zulässig !!

Diese Wohnung wurde mit staatlicher Förderug neu saniert, inkl. der Böden und Decken.

liebe grüsse Shael[/quote:2f595]

Vertragsgemäß wie Susanne schon schrieb. Stellt sich aber die Frage in wie weit diese Schallimmission geduldet werden muss. Normalerweise sollte außerhalb der Mietwohnung kein übermäßiger Lärm zu hören sein. Gelegentliches Stühlerücken oder auch laufen mit Stöckelabsätzen ist hinzunehmen. Selbt wenn der andere Mieter z.b. seinen Tepichboden entfernt hat, kann dieser nicht dazu verpflichtet sein einen neuen schalldämmenden Boden zu verlegen.Allerdings sind die üblichen Ruhezeiten einzuhalten. Auch hier gibt es Ausnahmen. Wie z.b. kann nicht verlangt werden das eine Frau mit w.o. genannten Stöckelschuhe das Treppenhaus zu z.b. Ruhe oder Nachtzeiten das Treppenhaus benutzt. Was sagen will, abwägen. Selbst Kindergetrampel muss tagsüber hingenommen werden. Rundfunkgeräusche allerdings sind zu entsprechender Zeit , auch tagsüber auch in Altbauten besonders zu beurteilen. Grundsatz ist das Mass: Zimmerlautstärke.Auch für Altbauten gibt es Regeln. An näherem Interessiert? Gesetzlichen Vorlagen? Suche diese?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.