Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

hilfe fristlose kündigung!

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,
es geht um foldendes wir wohnen seit dem jahr 2000 in eine wohnung.
ich und meine lebensgefährtin, ich kam etwas später dazu und sie hat damals sozialhilfe bezogen und die wohung wurde von sozialamt. später hat sie sich selbständig gemacht und wir haben immer die wohnung ordnungsgemäß bezahlt, seit letztes jahr hatten wir finanzielle probleme und sie musste ihren gewerbe schließen, hat immer sich mit nebenjobs usw. am leben gehalten ich habe selbst bei der miete so gut ich konte beigetragen, ein paar mal wurde etwas zu spät bezahlt aber es wurde immer bezahlt!

nun kam noch folgendes dazu, unsere hausmeisterin wohnt jetzt über uns seitdem ihr man gestorben ist, sie kann uns nicht ausstehen und das läßt ie uns schon seit jahren spüren, machte immer ärger wo es nur geht,

sie macht jetzt immer mehr behauptungen und die hausverwaltung hat uns schon in januar abgemahnt es geht um den putzturnus und um ruhestörung.

seit januar haben wir pingeligst versucht keine geräusche zu machen aber es ist schwierig den ihr schlafzimmer ist über unseren wohnzimmer und ich höre jeden schritt bei ihr auch wenn sich sich im bett bewegt, seit neustem entstanden auch kratzer an mein wagen und jetzt ist sogar ein loch in mein benzinschlauch bei einen auto wo laut werkstatt sowas nicht mal in 15 jahren passieren kann.

wir wissen das sie uns aus der wohnung drengen will damit sie ihre tochter mit dessen familie in unserer wohnung holt.

sicherlich streiten wir uns auch mal und wir haben unsere probleme aber das ist in jeder lebensgemeinschaft normal, wie gesagt wir achten jetzt jeden abend auf ruhe und machen kaum geräusche.

ausserdem haben wir das putzen mit fotos und datum den ganzen febraur dokumentiert,

wir sollten alle zwei wochen putzen, wir haben sogar jede woche geputzt. jetzt haben wir in april einmal nicht geputzt aber wir denken das unsere nachbarin eigentlich dran war, jedenfalls kam gesternein brief von 12ten mit eine "FRISTLOSE KÜNDIGUNG" von vermieter er beruht sich auf diese abmahnung von januar und auch von einen brief von letzten jahr.

meine freundin ist wie gesagt arbeitslos und wir können jetzt auf die schnelle keine wohnung finden, ausserdem sind in der wohnung mängel und wir können uns leider auch nicht leisten die wohnung zu renovieren, es sind auch sovielesachen und mängel die vonseiten des mieters sind, z.b. die satelitantenne geht nicht mehr, usw...

jedenfalls was sollen wir jetzt machen, meine freundin willsichjetzt arbeitslos melden und beim sozialamt gehen und wir wollen auch hier raus, aber wir müßen erst eine wohnung finden und das wird nicht einfach, aber der vermieter will schon das wir am 30ten dieses monats die schlüßel aufgeben,

das wird nicht gehen, ihre eltern leben in spanien und haben kaum kontakt mit ihr, meine eltern sind auch getrennt also wir haben niemand der uns helfen kann, ich bin selber student und kann mir nicht soviel momentan leisten,

was sollen wir also tun und wie sollen wir uns am besten schützen, ich habe was im netz gelesen das wenn ein brief nicht per einschreiben gechickt wurde wie bei uns auch nicht angekommen sein könnte,

wie lange hat man zeit zu wiedersprechen und was sind die nächsten schritte die wir machen sollten, da bei mir nächste woche wieder die kurse anfangen werde ich wenig zeit haben um mich darum zu kümern aber ich will diesen problem so schnell wie möglich aus der welt schaffen,

können wir nicht diese Gründe die genannt werden einfach wiedersprechen und beweisen das wir putzen durch fotos, fremde person etc...?

kann uns der vermitter jetzt rausschmeissen?

danke für eure hilfe, sorry aber wir sind ziemlich aufgeregt wegen diesen sachen,

gruß
hanumanÂ
Stichwörter: hilfe + kündigung + fristlose

7 Kommentare zu „hilfe fristlose kündigung!”

 fin Experte!

Der Vermieter kann Sie nicht rausschmeißen.
Wenn Sie Ihre vertraglichen Pflichten erfüllen,d.h. die Miete zahlen, das Treppenhaus wie im Mietvertrag vereinbart putzen und sich ansonsten normal verhalten, greift keine Kündigung.
Zumindest käme es bis zum 30. des Monats fast einer fristlosen Kündigung gleich und diese ist nicht gerechtfertigt. Hier können Sie schriftlich widersprechen. Der Vermieter muss gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.
Wegen verspäteten Mietzahlungen kann gekündigt werden, wenn ca. 7 mal verspätet gezahlt wurde. Bei 2 mal noch nicht. Sie müssen aber in Zukunft darauf achten, dass die Miete pünktlich überwiesen wird.
Normale Geräusche des alltäglichen Lebens sind in einer Wohnung normal. Etwas anderes wäre es wenn Sie andauernd lautstarken Besuch hätten bis in die Nacht hinein. Dann kann es sein, dass sich die Mitmieter schon mal melden.
Dokumentieren können Sie Ihre Reinigungsdaten. Dies und Fotos sind aber kein allzu großer Beweis. Es muss sauber sein. Am besten eine Drittperson immer mitschauen lassen ob es sauber ist. Das dürfte aber eine leidige Aufgabe sein.

 TorstenH aktiver Benutzer

Doch, soweit ist weiß reichen 2 Abmahnungen vollkommen aus um fristlos zu kündigen. also wenn man zweimal zu spät das Geld überwiesen hat, und auch zweimal eine Mahnung kam darf fristlos gekündigt werden. Ich würde trotzdem erstmal widersprechen..

 hanuman

Hallo,

danke für eure antworten, wie gesagt geputzt wird ab jetzt ordnungsgemäß aber wie gesagt ich habe keine lust zur hausmeisterin zu gehen um mit ihr zu reden, sie ist immer böse zu uns, sagt nicht mal hallo und schaut wenn sie uns sieht immer mit hassaugen an.

ihr sagt nur was passieren kann aber was ist mit den kratzer am auto, und die probleme die sie uns macht?

ich möchte auch wissen was wir machen können wenn sagen wir jetzt mal die kündigung wirksam ist und wir nicht aus der wohnung rauswollen? dann können sie uns doch nicht rausschmeißen, wir haben keine andere wohnung und können in nächster zeit keine andere wohnung finden.

was sind die nächsten schritte die gemacht werden sollten?

 hanuman

Hallo,

danke für eure antworten, wie gesagt geputzt wird ab jetzt ordnungsgemäß aber wie gesagt ich habe keine lust zur hausmeisterin zu gehen um mit ihr zu reden, sie ist immer böse zu uns, sagt nicht mal hallo und schaut wenn sie uns sieht immer mit hassaugen an.

ihr sagt nur was passieren kann aber was ist mit den kratzer am auto, und die probleme die sie uns macht?

ich möchte auch wissen was wir machen können wenn sagen wir jetzt mal die kündigung wirksam ist und wir nicht aus der wohnung rauswollen? dann können sie uns doch nicht rausschmeißen, wir haben keine andere wohnung und können in nächster zeit keine andere wohnung finden.

was sind die nächsten schritte die gemacht werden sollten?

 calima aktiver Benutzer

[quote="

ich möchte auch wissen was wir machen können wenn sagen wir jetzt mal die kündigung wirksam ist und wir nicht aus der wohnung rauswollen? dann können sie uns doch nicht rausschmeißen, wir haben keine andere wohnung und können in nächster zeit keine andere wohnung finden.

was sind die nächsten schritte die gemacht werden sollten?

Bei zwei aufeinanderfolgende Zahlungsverzugs riskiert der Mieter eine fristlose Kündigung. Das gleiche bei ständig unpünktlicher "Zahlungsmoral" Sollte eine fristlose Kündigung ausgesprochen sein, kann diese nur dann abgewendet werden in dem der komplette Rückstand sofort bezahlt wird. Hinweis, das funktioniert auch nur einmal. Die wichtigste Pflicht des Mieters ist eben eine ordnungsgemäße Zahlung der Miete. Selbst eine Mahnung des Vermieters ist nicht erforderlich, weil der Termin kalendermäßig festgelegt ist. ( siehe hierzu in § 286 BGB) Man unterscheide Abmahnung wegen ständig unpünktlicher Zahlung der Miete und Mahnen wegen Zahlungsverzugs.

 fin Experte!

hanuman gibt an "ein paar Mal die Miete zu spät gezahlt zu haben".
Damit ist eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt, wenn die Zahlung noch in dem für die Mietzahlung fälligen Monat erfolgt ist.
Eine fristlose Kündigung ist lediglich möglich bei zweimaligem aufeinanderfolgendem Nichtzahlen der Miete.
Das war aber hier wohl nicht der Fall.
Verspätete Mietzahlungen können erst bei einer Anhäufung von 6 bis7mal die fristlose Kündigung begründen. Bitte unterscheiden!

 hanuman

ja, bis jetzt wurden wir nur einmal abgemahnt wegen zuspätzahlung! wie gesagt wir suchen fleissig nach eine neue wohnung aber es wird leider nicht so schnell gehen, was passiert jetzt wirlich, das ist wirklich sehr wichtig für uns damit wir wissen worauf wir uns einlassen müssen, es sind nur noch ein paar tage bis ende des monats, ich habe jetzt ein wiederspruch gegen die kündigung geschrieben, will ihn morgen abschicken, die haben am 12ten geschrieben, aber da waren die feiertage, zählen die als tag? hat man 2 wochen zeit zu wiedersprechen? das will ich jetzt auch wissen, rausschmeissen können die uns doch nicht, erst müssen die doch zum gericht oder nicht?

lg
hanuman

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net