hat diese Frage am gestellt
fin
Der Vermieter kann Sie nicht rausschmeißen.
Wenn Sie Ihre vertraglichen Pflichten erfüllen,d.h. die Miete zahlen, das Treppenhaus wie im Mietvertrag vereinbart putzen und sich ansonsten normal verhalten, greift keine Kündigung.
Zumindest käme es bis zum 30. des Monats fast einer fristlosen Kündigung gleich und diese ist nicht gerechtfertigt. Hier können Sie schriftlich widersprechen. Der Vermieter muss gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.
Wegen verspäteten Mietzahlungen kann gekündigt werden, wenn ca. 7 mal verspätet gezahlt wurde. Bei 2 mal noch nicht. Sie müssen aber in Zukunft darauf achten, dass die Miete pünktlich überwiesen wird.
Normale Geräusche des alltäglichen Lebens sind in einer Wohnung normal. Etwas anderes wäre es wenn Sie andauernd lautstarken Besuch hätten bis in die Nacht hinein. Dann kann es sein, dass sich die Mitmieter schon mal melden.
Dokumentieren können Sie Ihre Reinigungsdaten. Dies und Fotos sind aber kein allzu großer Beweis. Es muss sauber sein. Am besten eine Drittperson immer mitschauen lassen ob es sauber ist. Das dürfte aber eine leidige Aufgabe sein.
TorstenH
Doch, soweit ist weiß reichen 2 Abmahnungen vollkommen aus um fristlos zu kündigen. also wenn man zweimal zu spät das Geld überwiesen hat, und auch zweimal eine Mahnung kam darf fristlos gekündigt werden. Ich würde trotzdem erstmal widersprechen..
hanuman
Hallo,
danke für eure antworten, wie gesagt geputzt wird ab jetzt ordnungsgemäß aber wie gesagt ich habe keine lust zur hausmeisterin zu gehen um mit ihr zu reden, sie ist immer böse zu uns, sagt nicht mal hallo und schaut wenn sie uns sieht immer mit hassaugen an.
ihr sagt nur was passieren kann aber was ist mit den kratzer am auto, und die probleme die sie uns macht?
ich möchte auch wissen was wir machen können wenn sagen wir jetzt mal die kündigung wirksam ist und wir nicht aus der wohnung rauswollen? dann können sie uns doch nicht rausschmeißen, wir haben keine andere wohnung und können in nächster zeit keine andere wohnung finden.
was sind die nächsten schritte die gemacht werden sollten?
hanuman
Hallo,
danke für eure antworten, wie gesagt geputzt wird ab jetzt ordnungsgemäß aber wie gesagt ich habe keine lust zur hausmeisterin zu gehen um mit ihr zu reden, sie ist immer böse zu uns, sagt nicht mal hallo und schaut wenn sie uns sieht immer mit hassaugen an.
ihr sagt nur was passieren kann aber was ist mit den kratzer am auto, und die probleme die sie uns macht?
ich möchte auch wissen was wir machen können wenn sagen wir jetzt mal die kündigung wirksam ist und wir nicht aus der wohnung rauswollen? dann können sie uns doch nicht rausschmeißen, wir haben keine andere wohnung und können in nächster zeit keine andere wohnung finden.
was sind die nächsten schritte die gemacht werden sollten?
calima
[quote="
ich möchte auch wissen was wir machen können wenn sagen wir jetzt mal die kündigung wirksam ist und wir nicht aus der wohnung rauswollen? dann können sie uns doch nicht rausschmeißen, wir haben keine andere wohnung und können in nächster zeit keine andere wohnung finden.
was sind die nächsten schritte die gemacht werden sollten?
Bei zwei aufeinanderfolgende Zahlungsverzugs riskiert der Mieter eine fristlose Kündigung. Das gleiche bei ständig unpünktlicher "Zahlungsmoral" Sollte eine fristlose Kündigung ausgesprochen sein, kann diese nur dann abgewendet werden in dem der komplette Rückstand sofort bezahlt wird. Hinweis, das funktioniert auch nur einmal. Die wichtigste Pflicht des Mieters ist eben eine ordnungsgemäße Zahlung der Miete. Selbst eine Mahnung des Vermieters ist nicht erforderlich, weil der Termin kalendermäßig festgelegt ist. ( siehe hierzu in § 286 BGB) Man unterscheide Abmahnung wegen ständig unpünktlicher Zahlung der Miete und Mahnen wegen Zahlungsverzugs.
fin
hanuman gibt an "ein paar Mal die Miete zu spät gezahlt zu haben".
Damit ist eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt, wenn die Zahlung noch in dem für die Mietzahlung fälligen Monat erfolgt ist.
Eine fristlose Kündigung ist lediglich möglich bei zweimaligem aufeinanderfolgendem Nichtzahlen der Miete.
Das war aber hier wohl nicht der Fall.
Verspätete Mietzahlungen können erst bei einer Anhäufung von 6 bis7mal die fristlose Kündigung begründen. Bitte unterscheiden!
hanuman
ja, bis jetzt wurden wir nur einmal abgemahnt wegen zuspätzahlung! wie gesagt wir suchen fleissig nach eine neue wohnung aber es wird leider nicht so schnell gehen, was passiert jetzt wirlich, das ist wirklich sehr wichtig für uns damit wir wissen worauf wir uns einlassen müssen, es sind nur noch ein paar tage bis ende des monats, ich habe jetzt ein wiederspruch gegen die kündigung geschrieben, will ihn morgen abschicken, die haben am 12ten geschrieben, aber da waren die feiertage, zählen die als tag? hat man 2 wochen zeit zu wiedersprechen? das will ich jetzt auch wissen, rausschmeissen können die uns doch nicht, erst müssen die doch zum gericht oder nicht?
lg
hanuman
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.