hat diese Frage am gestellt
fin
Der Vermieter darf die Kosten für alle drei Versicherungen umlegen, denn alle gehören zu den üblichen Versicherungen bei Gebäuden. Feuer/Brandversicherung ist sogar Pflicht.
Blumenkind
Dankeschön für die Information!
Alles Liebe
Blumenkind
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