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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Zunächst einmal der Sachverhalt:
Mein mann wohnt seit 2 jahren in der wohnung und ich bin vor einem jahr miteingezogen.Nun haben wir festgestellt das schimmel in der wohnung ist der nicht unerheblich ist.im schlafzimmer ein meter hoch und durchgehend an der Aussenwand(was hinterm schrank ist weiss ich nicht da dieser noch nicht verrutscht wurde,aber ich vermute es wird genauso aussehn(der schrank steht im übrigen 10cm von der wand weg),Im wohnzimmer ist der schimmel leicht um die fensterrahmen herum ,im kinderzimmer sind zwei flecken die schimmeln und in der küche haben wir auch an der aussen wand schimmel.
In diesem haus gibt es 3 weitere wohnungen die auch vom schimmel befallen sind ,daraufhin wurde nun vom hausverwalter ein gutachter beauftragt sich das anzusehn,der war auch da hat kurz geguggt und in der nebenwohnung wohl die wand aufgebohrt.auf jeden fall liegt laut ihm ein massiver baulicher mangel vor.
desweiteren haben wir im schlafzimmer auf dem türrahmen 220volt anstehen und auf dem balkon ist die erste reihe fliesen gesprungen.
Nun wollen wir gerne den mangel beim vermieter anzeigen,wissen aber nicht um wieviel wir die miete mindern können,wären 30% angemessen? oder mehr oder weniger?
desweiteren würde ich gerne wissen,wenn mein arzt nun eine gefährdung für meine neugeborenen attestiert,kan ich dann fristlos kündigen? und wenn ja muss ich die wohnung streichen und tapezieren?
Stichwörter: fragen + schimmel + andere

1 Kommentar zu „Schimmel und andere fragen”

Aspergillus aktiver Benutzer

Um was geht es Ihnen denn nun wirklich?

Geht es Ihnen um Ihre Gesundheit oder geht es ums GELD???

Bei Ihren Schilderungen wäre mir an Ihrer Stelle meine Gesundheit lieber als darüber nach zu denken, ob ich meinem Vermieter 30, 40 oder 50% an Mietminderung abverlangen soll.

Mit freundlichen Grüßen
Aspergillus

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