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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo

wir haben ein problem mit unserem vermieter und will wissen ob er das tun kann

wir sind in unsere jetztige wohnung vor über 2 jahren eingezogen wir haben
damals bei der unterschreibung des mietvertrags unseren hund dabei gehabt
und auf die frage ob der hund ein problem sei ansonsten nehmen wir die wohnung nicht
bekamen wir die müntliche zusage das dies kein problem sei
nun wohnen wir seit über 2 jahren in dieser wohnung und es hat sich nie jemand beschwert
jetzt sind 2 parteien ausgezogen weil sie gebaut hatten und eine dritte partei will noch ausziehen
weil sie gerade am bauen ist es sind neue mieter eingezogen
jetzt scheinen sich die neuen mieter beschwert zu haben über uns unser vermieter behauptet sogar dreist das
sich alle mieter über uns beschwärt hätten was ich mit sicherheit aber ausschliesen kann
die einzigsten die sich beschwert haben könnten sind die neusten mieter
jetzt verlangt er von uns das wir den hund innerhalb von 3 wochen abgeben
wir haben diesen hund aber schon seit 10 jahren und er gehört zur familie
das ist als würde er von uns verlangen das wir unseren sohn weggeben sollen
alle mögen eigendlich unseren hund hier
kann unser vermieter wirklich nach über 2 jahren verlangen das wir unseren hund abgeben?
auserdem habe ich über das arbeitsamt eine ich ag gemacht das gewerbe ist auf unsere wohnung angemeldet
es ist in diesem haus noch ein weiteres gewerbe angemeldet
das gewerbe führe ich jedoch nicht zuhause aus es ist ein transportunternehmen und ich habe nur
1 fahrzeug für das gewerbe und einen privatwagen
und er verlangt von mir das ich das fahrzeug welches auf das gewerbe lauft unverzüglich vom gelände entferne
obwohl es auf dem eingezeichneten parkplatz steht welcher zu unserer wohnung gehört allso zahle ich dafür miete
ich kann doch auf meinen parkplatz stellen was ich will oder?
solange ich dort nicht be oder entlade
das fahrzeug parkt dort nur wenn es nicht benutzt wird

ich würde mich über hilfe freuen

mit freundlichen grüßen
Martin McDonald
Stichwörter: gewerbe + haustier + probleme

3 Kommentare zu „probleme mit haustier und gewerbe”

fin Experte!

Eine nachträgliche Entfernung eines einmal erlaubten Haustieres kann der Vermieter nur verlangen, wenn hier gravierende Gründe dafür vorliegen. Z.B., gefährlicher Hund, freilaufender Hund im Mehrfamilienhaus im Treppenhaus, Lärmbelästigung durch starkes Bellen vor allem nachts, ständig nicht gereinigtes Treppenhaus durch die Hundehalter.
Wenn hier aber nichts nachteiliges durch den Hund vorkommt, so kann der Vermieter seine einmal ausgesprochene Erlaubnis nicht plötzlich widerrufen.
Schließlich wurde der Hund bisher auch geduldet und akzeptiert.
Wenn Sie sich nichts zuschulden haben kommen lassen, so kann der Hund auch bleiben und sollte im höheren Alter nicht ein Tierheim nur weil andere Mieter ihn nicht mögen.
Beim Wagenproblem kommt es darauf an, ob Sie tatsächlich den Parkplatz auch mitgemietet haben (Mietvertrag!) und dafür zahlen.
Ist das nicht der Fall, so kann der Vermieter die Entfernung von gewerblichen Fahrzeugen auf seinem Grundstück verlangen.

zeitlaeufer

hi
danke sowas hab ich mir schon gedacht
dann melde ich mich am montag beim mieterschutzbund

der parkplatz steht mit im mietvertrag drin
und unser hund ist ein kleiner wirklich zamer mischling ca 20 cm schulterhöhe
ist absolut kinderlieb und würde nie jemandem was tun er ist absolut stubenrein und sehr ruhig obwohl behauptet wurde das er manchmal heulen würde wenn er aleine zuhause wäre was nicht offt vorkommt da ich ihn meistens zur arbeit mitnehme
ich hab im haus gefragt und die anderen haben alle gesagt sie hätten sich nicht beschwert ich glaube er will uns loß werden auch wenn ich nicht verstehe wieso wir hatten nie irgendwelchen ärger und nun macht er mich dafür verantwortlich das ihm die mieter weglaufen würden dabei hab ich mit niemandem irgendwelchen zoff und komme mit allen eigendlich gut aus

und die miete wurde auch immer pünktlich bezahlt

fin Experte!

Möglich, dass hier nur mehr Gründe gesucht werden, weil der Vermieter sich einmal, wie auch immer, über Sie geärgert hat.
Je nachdem was Sie für einen Wagen auf dem Parkplatz stehen haben (bei Transportunternehmen kann man von was größerem ausgehen), kann es sein, dass dies das private Wohnen optisch stört. An Ihrer Stelle würde ich hier dem Vermieter entgegenkommen und nur den Privatwagen dort abstellen. Für das Gewerbefahrzeug sollten Sie sich einen anderen Platz suchen. Dann gibt sich vielleicht auch die Sache mit dem Hund.

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