Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Servus!

Der Vermieter berechnet im Rahmen der NK-Abrechnung für das Jahr 2005 Stromkosten. Die entsprechende Rechnung wurde dem Vermieter im Oktober 2005 vom Stromlieferant zugestellt und ist aufgesplittet:
- vom 28.09.2004 bis 31.12.2004
- vom 01.01.2005 bis 04.10.2005

Was darf der Vermieter in der NK-Abrechnung für 2005 für die Stromkosten berechnen bzw. darf er auch den Zeitraum in 2004 (also die komplette Rechnung) in der NK-Abrechnung berücksichtigen?

Oder muß der Vermieter den Anteil der Kosten für 2004 in der NK-Abrechnung für 2004 berücksichtigen (und somit schätzen) und eine evtl. Über- bzw. Unterzahlung in der NK-Abrechnung 2005 verrechnen?
Stichwörter: stromkostenabrechnung

1 Kommentar zu „Stromkostenabrechnung”

Susanne Experte!

Entsprechen die Abrechnungen 2004 und 2005 jeweils den Kalenderjahren?

Abzurechnen ist, was jeweils im Abrechnungszeitraum angefallen ist und das muss nicht immer mit der Rechnung übereinstimmen, demnach kann es auch richtig sein, eine Rechnung für 2 Abrechnungszeiträume aufzusplitten.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.