gefragt von administrator am 30.11.1999

Auszahlung schon erhalten, trotzdem noch Beanstandung möglic

Ich habe bei meiner Betriebskostenabrechnung 2004 im April 2005 eine Auszahlung erhalten. Ein Bekannter hat sich diese Abrechnung letztens angesehen und gemeint, man könne da noch was rausholen. Ist dies überhaupt noch möglich, da ich ja die Auszahlung erhalten und das Geld nicht zurücküberwiesen habe und mich ja erst jetzt beschweren würde?

MfG
Stichwörter: auszahlung + beanstandung + möglic + trotzdem

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