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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

hier die Situation: meine Wohnung sollte heute übergeben werden, mietbeginn ist jedoch erst der 1.4.2006. Alles wurde gemäß dem vereinbarten Übergabe Termin vereinbart (Umzugsunternehmen, Möbellieferung, TV und Internetanschluss etc.).
Gestern wurde ich in Kentniss gesetzt das wegen eines Wasserschadens bei der Sanierung des Gebäudes ein EInzug vor dem 13.4.2006 nicht möglich sein wird. Der Vermieter teilte mir telefonisch mit, das ich mir ein Hotel suchen soll als Ersatzunterkunft.
Auf welchen Standard habe ich hierbei nun Anrecht? meine Mietwohnung hat einen Warm-Mietpreis von 1300 EUR mtl. - ein Suite Hotel in Berlin bietet für den o.g. Zeitraum eine kleine Suite mit Zugang zu Waschräumen etc. für 1300 EUR. mein Vermietet hält dies für einen überteuerten Preis.
Kann ich die Anerkennung dieser Ersatzwohnung "erzwingen"?
falls nicht: bei einer günstigeren Unterkunft, können dann zusätzliche Kosten wie Verpflegung wegen fehlender Küche, Reinigung für Kleider etc. geltend gemacht werden?

danke
Stichwörter: ersatzwohnung + kosten + möglich + sonst + einzug

0 Kommentare zu „Einzug nicht möglich // Ersatzwohnung und sonst. kosten”

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