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Wandfarbe nicht wischbeständig

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

bin erst neulich in meine Wohnung eingezogen und muss jetzt feststellen, dass die Wandfarbe nicht wischbeständig ist. D.h. jedes Mal wenn ich die Wand berühre habe ich entweder weiße Kleider oder Hände. Als Leihe bin ich davon ausgegangen, dass das an der frischen Renovierung des Vormieters liegt, und sich gibt. Ein Woche später habe ich den Hausverwalter darauf angesprochen, und er hat gesagt, dass ich die Wohnung abgenommen habe, und damit Pech gehabt.

Muss ich diesen Zustand hinnehmen?

MfG K-A
Stichwörter: wischbeständig + wandfarbe

3 Kommentare zu „Wandfarbe nicht wischbeständig”

 fin Experte!

Hmmh. Erkundigen Sie sich ob vorher wirklich frisch gestrichen wurde. Nach Auszug war die Wohnung dann evtl. ausgekühlt, d.h. wenig beheizt und die Farbe konnte nicht ausreichend trocknen. Das sollte sich natürlich irgendwann ändern wenn Sie nun heizen. Bleibt das Problem, dann ist das natürlich nicht so hinnehmbar. Bei Abnahme konnten Sie den Mangel sicherlich noch nicht feststellen, da Sie sicher nicht die Wand berührt oder getestet hatten (Wer macht das schon ?)
Im Moment würde ich aber noch ein paar Tage abwarten und gut lüften und heizen.

 Karl-August

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Ich wohne mitlerweile über einen Monat in der Wohnung, somit liegt es nicht an der Trocknungszeit. Das die Wohnung frisch gestrischen war ist klar, da die Wände vorher braun waren.
Zum Zeitpunkt der Abnahem war die Farbe sogar noch an manchen Stellen noch feucht, sodass ich logischer Weisse nicht alle Wände geprüft habe, wollte sie ja auch nicht beschmieren.
Das Problem ist die Qualität der Farbe.

Wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten?

 Susanne Experte!

Hallo, ich sehe das Problem auch in der Qualität der Farbe. Wenn die Farbe bei Abnahme nicht trocken ist, ist dieser Fehler nicht Feststellbar und daher ein versteckter Mangel.
So würde ich gegenüber dem Vermieter argumentieren und den Mangel schriftlich melden mit Frist zur Beseitigung. Auf jeden Fall musst Du angeben, wie Du Dir eine Lösung vorstellst. Wenn die Wohnung durch den Vormieter gestrichen wurde, kann der VM den ja zur Rechenschaft ziehen. Falls der VM sich auf nichts einlässt, würde ich ggf. auch zum Anwalt gehen, ich finde, Deine Chancen in dem Fall sehen gut aus.
Vielleicht willst Du ja auch lieber wieder ausziehen?...

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