gefragt von administrator am 30.11.1999

Betriebskosten für die Hauswasserversorgung berechnen

Hallo,
ich wohne in einer 2-Familienwohnung, die mit einer eigenen Hauswasserversorung und einer Abwasserzysterne ausgestattet ist. Der Verbrauch wird über einen üblichen Wasserzähler festgehalten.
Nun hat mein Vermieter einen Pauschalbetrag pro m^3 in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt.
Ist das rechtens?

Antworten

antwort von Rano am
Ja, warum nicht? Irgendwie muss er die Anlage ja in Betrieb halten.

Nochmal ja, wenn der m³-Preis kleiner oder gleich dem der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist.

Es sollte allerdings gegeben sein, daß er die Kalkulation nachvollziehbar darlegen kann. Geld verdienen darf er mit den Betriebskosten nämlich nicht.

Gruß
Ralph

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