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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Wir haben ein Ein-Familien Haus gemietet. Dazu gehört auch ein Garten. Unser Vermieter hat auf dem Hof noch seine Schloßerrei. darum sieht er alles was wir machen.

Wir haben uns nun erlaubt in dem Garten ein beet anzulegen, in dem wir Salat und solches anpflanzen wollen. als er das gesehen hat kam er und meckerte, das ihm das nicht passe. außerdem habe ich noch einen weg mit Pflastersteinen angelegt. Dieser ist aber noch nicht ferteig. dazu sagte er, das der weg auch jetzt schon zu viel sei.

Das geht ihn doch eigentlich nichts an, da ich den Garten so gestalten darf wie ich das möchte. dafür zahle ich ja miete. Ich weiß auch, das ich bei auszug alles wieder als wiese hinterlassen muß, so wie es war.

Also darf er mir doch gar nicht vorschreiben, was ich in "meinem" Garten mache, oder??
Stichwörter: garten

2 Kommentare zu „Garten, was Darf ich??”

fin Experte!

Wenn der Garten zur eigenen Nutzung mitgemietet wurde (sollte im Mietvertrag stehen), dann darf der Vermieter Ihnen auch nicht vorschreiben was Sie dort machen oder nicht machen sollen.
Nur wenn es um Beschädigungen oder Verwahrlosung des Gartens ginge, dann kann er einschreiten, aber sonst nicht.

FSchieler

Danke.

Habe mich auch bei einem anwalt schlau gemacht, der mir sogar riet, da wir durch eine Halle müßen um in den Garten zu kommen, ein anderes schloß in die tür ztu unserem Garten zu machen. dies wäre mein recht, solange ich es wieder so herstelle wie es war, wobei der vermieter dabeiu nachweisen muß, wie es denn genau war.

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