gefragt von administrator am 30.11.1999
"Gast" will Wohnung nicht verlassen!Wichtig!
Mein Problem ist Folgendes:Zur Zeit wohne ich in einer Wg und ich, sowohl als auch meine Mitbewohnerin sind beide gleichberechtigte Hauptmieter.
Nun habe ich vor etwa einem Monat einen Untermieter in mein möbliertes Zimmer gelassen. Wir haben eine schriftliche Vereinbarung, die sich auf einen Zeitraum vom 11. - 6. des Folgemonats beschränkt. Dadurch, dass er nun keine 6 Wochen bei mir wohnt, muss ich meines Erachtens auch nicht meinen Mieter über das Verhältniss unterrichten. Gilt er trotz unserer dürftigen schriftlichen Vereinbarung als Untermieter oder als Gast?
Unsere Vereinbarung beschränkt sich auf ein paar Worte...meine Adresse, seinen Namen mit c/o meiner Adresse und dass wir zu dem und dem Preis vereinbaren, dass ihm in diesem Zeitraum ein Zimmer, möbliert zusteht.
Nun ist diese Frist abgelaufen und ich möchte ihn aus meiner Wohnung haben. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass er bis zum 6. rausmuss...schließlich geht die Vereinbarung bis zum 6. diesen Monats
Er weigert sich aber und droht mir nun mit zivilrechtlichen Schritten.
Hat er das Recht dazu und inwieweit ist es mir erlaubt einfach seine Sachen vor die Tür zu stellen?
Vielen lieben Dank im Voraus
Antworten
antwort von Rano am
Natürlich kann ich einen Gast vor die Tür setzen.Beinhaltet Euer Zettel das Wort 'Mietvertrag'? Wohl eher nicht.
Auf was will er denn nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums klagen???
Lass Dich nicht verrückt machen
Gruß
Ralph
antwort von Jay_P am
vielen Dank! Er beruft sich darauf, dass ich ihn in die Obdachlosigkeit setzen würde und dass ich ihm einen Zeitraum von 2 Wochen einräumen muss.Da es sich wirklich nur um eine Vereinbarung handelt in dem NICHT das Wort Mietvertrag auftaucht...war ich mir nicht sicher, ob er noch als "Gast" oder schon als "Untermieter" zählt, da diesem ja diese Frist eingeräumt werden muss
antwort von Jay_P am
also eines habe ich gelernt: ich werde mein zimmer nicht mehr hergeben, sobald ich es wieder für mich habe 