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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo! Ich wohne derzeit alleine in einer 1-Zimmerwohnung. Jetzt will mein Freund vorübergehend bei mir einziehen. Habe ich eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Vermieter/ bzw. kann dies die Kündigung nach sich ziehen? Im Mietvertrag steht nichts zu der Personenanzahl. Das sich die NK erhöhen würden ist klar und auch o.k. Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten.
Stichwörter: personenanzahl + mietwohnung

3 Kommentare zu „Personenanzahl Mietwohnung”

Susanne Experte!

Falls es sich um den Lebenspartner handelt, besteht gegenüber dem Vermieter lediglich eine Informationspflicht und die Nk Vorauszahlungen würden sich erhöhen.
Den Zuzug des Lebenspartners kann der VM nicht verbieten.

monster

Vielen Dank für die schnelle (und erfreuliche) Antwort. Wie muss ich den Zuzug anmelden, gibt es dazu eine Rechtsform? Ich würde mich in dem Fall ungerne auf Glatteis begeben, da die Vermieterin schwierig ist.

Rano Experte!

VM könnte sich schon querstellen, da hier wahrscheinlich eine Überbelegung die Folge wäre.

Gruß
Ralph

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