gefragt von administrator am 30.11.1999

Hilfe! Einbauküche!!!

Hallo! Hier gleich 2 Küchen-Probleme!
Ich werde umziehen und habe im alten Mietvertrag der bisherigen Whg. eine Werterhaltungspflicht*** für eine 30 Jahre alte Einbauküche, die sich in entsprechendem leicht klapprigen Zustand befindet. Ein Mängelprotokoll vom Einzug gibt es leider nicht. ***Schäden sind zu ersetzen und Geräte auszutauschen! Ich hörte nun von einer 20 Jahren Schrankwand, an der ein Mieter wegen "zu alt" nichts ersetzen/reparieren mußte. Leider finde ich en Bericht samt Urteil nicht mehr. Kennt sich jemand mit Restwertentwicklung von zB Küchen aus?
Im neuen Mietvertrag der zukünftigen Whg. steht "Einbauküche mit allen Geräten wird nicht mitvermietet, kann aber uneingeschränkt genutzt werden, evtl. Schäden sind zu ersetzen" - Sollte also z.B. der Kühlschrank kaputt gehen, muß ich ihn dann wirklich ersetzen? Oder kann ich mir einen neuen kaufen und den dann bei späterem Auszug mitnehmen sprich also dann den kaputten dort lassen?
Bin dankbar für jeden Tipp!!!
Stichwörter: einbauküche + hilfe

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