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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
meine Mutter und ich haben gewaltigen Ärger mit unserem ehemaligen Vermieter. Laut Mietvertrag hätte die Wohnung Besenrein übergeben werden müssen. Der Vermieter meinte jedoch wir müssten die Tapeten und die alten Teppiche rausreißen, da wir sie übernommen hätten und es selbstverständlich wäre das wir die Entsorgung übernehmen. Um Ärger zu vermeiden haben wir das dann auch erledigt. Bei der Übergabe bamängelte er jedoch das :
1. noch Tapetenreste an der Wand waren
2. die Fenster nich richtig geputzt wären (insbesondere die Rillen im Fensterrahmen)
3. die Fußleisten müßten ab um die Taptenreste dahinter zu entfernen u.s.w.
Wir bekamen dann eine Mängelliste welche wir so gut es ging dann abgearbeitet haben. Nun habe ich aber die Befürchtung das er die Wohnung immer noch nicht abnimmt und die Kaution einbehält, da wir schließlich auch nicht perfekt sind und sich demensprechend noch minimale Tapetenreste an der Wand befinden. Auch die Fensterrahmen waren nicht 100%ig zu reinigen.
Ich hoffe das mir hier jemand sagen kann was ich in diesem Fall tun kann.
Stichwörter: ehem + vermieter + Ärger

0 Kommentare zu „Ärger mit dem ehem. Vermieter”

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