gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigungsfristen von Altmietverträgen

Mein Problem
In meinen Mietvertrag steht als Klausel
"Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ³).........
³)Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt derzeit:3 Monate,wenn........"
Warum auch immer wurden die 3 monate schwarz durchgestrichen.
Nun meine Frage:
Habe ich Chancen auf die 3 Monatsfrist oder muß ich mich an die 12 Monate halten(lebe ja schon 10 Jahre in der Wohnung.
Danke

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Die Jahresfrist stimmt leider.
Versuchen sie es Per Nachmieter.

antwort von Die genervte Mieterin am
Am 11.08.2004 gab es ein gerichtsurteil mit genau der gleichen Klausel."Derzeit" war der Auslöser dafür,das die Mieterin nach 3 Monaten rauskam.Ich weiß aber noch nicht ob Berufung eingelegt wurde.Aso kann man hoffen.Der Mieterbund meinte auch,das viele immer noch Sturm laufen gegen diesen BGH Entscheid.Vielleicht wird ja doch noch eine bessere Regelung gefunden.Ich find 12 Monate unerträglich und unzumutbar.Leider war man damals gezwungen solch ein MV zu unterschreiben,denn 1994 gab es kaum Wohnungen.

antwort von administrator am
"Die Jahresfrist stimmt leider.
Versuchen sie es Per Nachmieter."
Weißt du es 100%.Mit welcher Begründung?
Das Urteil vom 11.08.2004 läßt mich ja hoffen.

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