gefragt von administrator am 30.11.1999

Grundsteuer Nachzahlung

:( Habe heute vom Vermieter die Grunsteuer Nachforderung für die Jahre
2003 und 2004 erhalten.
Muss ich das nach so langer Zeit noch zahlen, bloß weil die Kommune nicht in der Lage war das eher zu berechnen?
Wie ist da die Rechtslage, wer kennt sich da aus?
Vielen Dank aristo.
Stichwörter: grundsteuer + nachzahlung

Antworten

antwort von fin am
Diese Nachforderungen sind verjährt und brauchen nicht mehr gezahlt zu werden. Nur für 2005 können noch bis Ende des Jahres Nachforderungen geltend gemacht werden.

antwort von Rano am
Nach §556 (3) 3 kann eine Nachberechnung in diesem Fall durchaus erfolgen, so der VM nachweisen kann, daß er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat!

In diesem Falle heißt es also, das Datum der (nachträglichen) Grundsteuerbescheide zu prüfen. Liegen diese erst kurz zurück, ist die Nachberechnung durch den VM durchaus rechtens.

Gruß
Ralph

antwort von fin am
Kommunen sind sehr wohl in der Lage die Grundsteuer zu berechnen :wink:

antwort von Rano am
Schon,
machen das aber z.T. erst, wenn SIE das wollen.

(Äh, war das überhaupt die Frage??)

antwort von fin am
Kommunen schicken auch erst dann neue Bescheide, wenn sich der Grundsteuerpreis geändert hat. Bis dahin gilt der alte Grundsteuerpreis und der wird nicht jedes Jahr an die Eigentümer mit einer Rechnung verschickt.

antwort von Rano am
Nein.
Es gibt einen jährlichen Grundsteuerbescheid. Unabhängig davon, ob sich die Steuerhöhe oder sonstwas geändert hat oder nicht.

(Zumindest wird das in DUS so gehandhabt)

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