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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin mir nicht so sicher, ob mir hier jemand einen Rat geben kann - freuen würde es mich schon :-)

Ich habe folgendes Problem. Bald ziehe ich aus meiner Wohnung aus und der Vermieter möchte gerne, dass ich den Zustand des Bades wieder so her richte, wie es nach Fertigstellung des Hauses in 1918 war (Altbau).

Die Sache ist die, dass ich lt. Vermieter das Bad so vom Vormieter übernommen haben soll. Im Mietvertrag steht aber nichts davon, dass ich das Bad übernommen habe.

Letztens war ein Sachbearbeiter der Hausverwaltung zur Besichtigung da und präsentierte mir eine Kopie eines Übergabeprotokolls. In diesem Protokoll ist die Unterschrift vom Vormieter und vom Vermieter zu sehen gewesen. Meine Unterschrift ist nirgends zu sehen. Auf dem Protokoll ist allerdings vermerkt, dass ich wohl das Bad übernommen habe. Ich persönlich kann mich jedenfalls an kein Protokoll erinnern und finde es sehr erstaunlich, dass ich der 'Übernahme' des Bades so in der Form zugestimmt haben soll.

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich das Bad zurückbauen muß. Insbesondere deswegen, weil in meinem Vertrag nicht erwähnt ist, dass ich das Bad übernommen habe. Im Mietvertrag ist auch garnichts von einem Protokoll die Rede :-(

Sollte ich damit mal zu einem Anwalt gehen? Ich bin gott-sei-dank rechtsschutzversichert...

Hilfeeee

Lieben Gruß und vielen Dank
Stichwörter: Übernommen

3 Kommentare zu „Übernommen - oder nicht?”

Rano Experte!

Frage 1) Hast Du das Bad wirklich in diesem historischen Zustand übernommen?
Frage 2) Hast Du während der Mietzeit eine Erlaubnis zur Modernisierung / zum Umbau des Bades eingeholt?

Grundsätzlich muß eine Mietsache natürlich so zurückgegeben werden, wie sie übernommen wurde!

Nachvollziehen könnte ich das Verhalten, wenn das Bad in "Heimwerkerqualität" modernisiert wurde. Da habe ich schon die gräuseligsten Sachen gesehen.

Gruß
Ralph

oststrand

Hallo :-)

Das Bad war schon so bei meinem Einzug. Ich habe da keine Änderungen dran unternommen.

Das Bad sieht wirklich nicht gut aus, das muß wirklich ein totaler Amateur gebastelt haben.

Bleibt jetzt mal abzuwarten, was morgen mein Anwalt zu diesem Mietvertrag sagt...

Gruß :-)

Housing

Hallo zusammen,

ich bin hier ganz neu und durch Zufall auf diese Seite gestoßen.

Muss möchte ein Mietverhältnis kündigen, welches am 18.07.2001 begründet wurde, aber zum 01.09.2001 begann. Also doch neues Mietrecht, oder?

Wie schreibe ich diese Kündigung? Hiermit kündige ich das bestehende Mietverhältnis fristgerecht zum 30.06.2006. [/b:fed6d]

Ist das so korrekt?

Und wie versende ich die Kündigung? Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Viele Grüße

Heike

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