gefragt von administrator am 30.11.1999

Balkon

Wegen eines Wassereindringens entstand an meinem Balkon ein Schaden. Der Vermieter lies diesen anstandslos reparieren, weigt sich nun aber, meinen Balkon zu streichen.
Laut einem Urteil des Landgericht Berlin ist der Vermieter verpflichtet die notwendigen Instandsetzungsarbeiten zu tragen.

Zählt ein Neuanstrich zu diesen Arbeiten oder muss ich die Kosten selbst tragen?

MfG
Stichwörter: balkon

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