gefragt von administrator am 30.11.1999

Nachzahlung der Nebenkosten

Hallo,

es geht um folgendes problem:

der vermieter meiner vorherigen wohnung (ich bin zum 15.01.2006 ausgezogen) schickte mir am 20.02.2006 die nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005 und fordert eine nachzahlung von über 400 euro. Er begründet es damit, dass er vergessen hätte, die grundsteuer mitzuberechnen, was ungefähr 70 euro ausmacht und dass der wasserverbrauch erheblich gestiegen sei. Bei der Überprüfung stellte ich fest, dass nicht der warmwasserverbrauch so dramatisch gestiegen ist, sondern der kaltwasserverbrauch 2005 mehr als das dreifache der vorjahre beträgt.

das kann ich mir aber nicht erklären, da sich mein verbrauch, meinem gefühl nach, eher verringert haben müsste und ich nicht wüsste, wo ich soviel kaltwasser verbraucht haben sollte.

die abgelesenen zählerstände belegen jedoch die abrechnungsdaten und den erhöhten verbrauch.

gibt es etwas was ich hier tun könnte? die richtigkeit der zählerstände anzweifeln dürfte wohl nicht sehr erfolgsversprechend sein?

ausserdem schickte er mir zusätzlich noch eine rechnung über rund 70 euro für die ebenfalls vergessene grundsteuer 2004. muss ich diese 70 euro auch für 2004 zahlen, obwohl die abrechnungsfrist von 12 monaten abgelaufen ist?

so ich hoffe ihr lasst euch nicht von der länge des posts abschrecken und könnt mir helfen.

vielen dank
Stichwörter: nachzahlung + nebenkosten

Antworten

antwort von fin am
Die Nachzahlung für 2004 müssen Sie nicht zahlen, da die Frist abgelaufen ist, in der der Vermieter dies geltend machen kann. Das andere müssen Sie zahlen, wenn die Zählerstände stimmen. Die Grundsteuer auch.

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